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EuGH: Dyson kann keinen Schadenersatz von EU-Kommission verlangen

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Luxemburg,

Der Staubsaugerhersteller Dyson erleidet vor dem EuGH eine Niederlage in einer Schadenersatzklage.

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Das Logo des britischen Hausgeräte-Herstellers Dyson. - Yui Mok/PA Wire/dpa

Der Staubsaugerhersteller Dyson hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen am Donnerstag die Klage Dysons gegen die EU-Kommission auf knapp 176 Millionen Euro Schadenersatz ab.

Dyson war zuvor erfolgreich vor Gericht gegen eine EU-Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen. Das britische Unternehmen, das beutellose Staubsauger verkauft, sah sich ungerecht behandelt und forderte 176 Millionen Euro Schadenersatz. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.

Erfolg im Prozess, aber kein Schadenersatz

Dyson gewann zwar den Prozess, bekam aber vom EU-Gericht anschliessend keinen Schadenersatz zugesprochen. Dagegen wehrte sich der Staubsaugerhersteller vor dem EuGH.

Dieser wies die Klage am Donnerstag allerdings ab. Der Verstoss der EU-Kommission beruhe auf einem Rechtsirrtum, der angesichts der technischen Komplexität entschuldbar sei, entschieden die Richter.

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