Europäischer Gerichtshof urteilt zum Handel mit geschützten Papageien
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über den Handel mit geschützten Papageien.
Das Wichtigste in Kürze
- Daraufhin zog der Mann in Tschechien vor Gericht und machte geltend, dass die Herkunft der Eltern- und Grosselterntiere nicht habe geprüft werden dürfen..
Konkret geht es um fünf Hyazinth-Aras, die ein Züchter aus Tschechien verkaufen will. Die Behörden genehmigten den Verkauf aber nicht, weil die Grosselterntiere unter verdächtigen Umständen ins Land kamen und der Züchter ihre Herkunft nicht nachweisen konnte. Auch zu den Elterntieren fehlten einige Nachweise. (Az. C-659/20)
Daraufhin zog der Mann in Tschechien vor Gericht und machte geltend, dass die Herkunft der Eltern- und Grosselterntiere nicht habe geprüft werden dürfen. Das Oberste Verwaltungsgericht fragte den EuGH, welche Tiere unter den in der Wildtierrichtlinie verwendeten Begriff «Zuchtstock» fallen und was die Behörden überprüfen dürfen.