Ex-VW-Chef Winterkorn lehnt Richter als befangen ab
Im Strafverfahren zur Dieselaffäre lehnt der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn den Richter wegen Befangenheit ab.
Der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn lehnt in seinem Strafverfahren zur Dieselaffäre den Richter als befangen ab. Das Vertrauen Winterkorns in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters sei durch dessen Verhalten zerstört, heisst es in einem Schreiben der Verteidigung an das Landgericht Braunschweig, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Winterkorns Anwälte kritisieren Neuansetzung des Prozesses
Die Anwälte des 77-Jährigen stören sich daran, dass der Prozess für Februar 2025 neu angesetzt worden sei, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung des Gesundheitszustandes von Winterkorn stattgefunden habe. Das Landgericht hatte vergangenen Mittwochnachmittag per Pressemitteilung informiert, dass ein Neustart des Verfahrens mit 89 Terminen für den 4. Februar geplant sei.
Mit dem Befangenheitsantrag steht vor dem Prozess erneut ein dickes Fragezeichen. Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmässiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Er hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.