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Frankreich stellt Verfahren nach Germanwings-Absturz ein

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Frankreich,

Das Strafgericht in Marseille hat entschieden: Niemand habe den mutwillig von einem Piloten herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine verhindern können.

Am 24. März 2015 zerschellte der Germanwings-Airbus mit der Flugnummer 4U9525 an einem Berg in den Alpen. Alle 150 Insassen starben. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Am 24. März 2015 zerschellte der Germanwings-Airbus mit der Flugnummer 4U9525 an einem Berg in den Alpen. Alle 150 Insassen starben. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Alpen hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert, sagte die Sprecherin der Kammer für Massenunfälle am Donnerstag. Alle 150 Menschen an Bord des Flugs von Barcelona nach Düsseldorf kamen ums Leben. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland, viele davon aus Nordrhein-Westfalen.

Entscheid stützt sich auf Gutachten

In dem Verfahren hatten die Ermittler auch eine mögliche Verantwortung von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa klären wollen. Die Richter entschieden, dass der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung weder gegen natürliche noch gegen juristische Personen erfüllt ist. Damit sprachen sie etwa die von dem Copiloten konsultierten Ärzte sowie die Geschäftsführer der Germanwings - heute Eurowings - und der Konzernmutter Lufthansa von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung frei, das heisst von der Begehung eines möglichen Fehlers. Für seine Entscheidung stützte sich das Gericht unter anderem auf einen Arzt, der als Inspektor für öffentliche Gesundheit tätig ist, und auf ein psychiatrisches Gutachten. Im Endergebnis sei die selbstmörderische Tat des Copiloten trotz seiner festgestellten psychischen Störungen nicht vorhersehbar gewesen, befanden die Richter. Sein Arbeitgeber sei nicht über die Gründe seiner Arbeitsunterbrechungen informiert gewesen und der Copilot habe weder den flugmedizinischen Dienst noch Kollegen ins Bild gesetzt.

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