Frankreichs Verfassungsrat stärkt Flüchtlingshelfern den Rücken
Aktivisten dürfen nicht mehr wegen humanitärer Hilfe für illegal Eingewanderte verurteilt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der französische Verfassungsrat veröffentlicht ein Grundsatzurteil.
- Demnach dürfen Aktivisten nicht mehr für humanitäre Hilfe verurteilt werden.
Mit einem weitreichenden Grundsatzurteil haben Frankreichs oberste Verfassungshüter Flüchtlingshelfern den Rücken gestärkt: Der Verfassungsrat in Paris erklärte am Freitag, Aktivisten dürften nicht länger wegen humanitärer Hilfe für illegal Eingewanderte verurteilt werden.
Dies widerspreche dem französischen Prinzip der «Brüderlichkeit». Die Regierung hat nun bis Anfang Dezember Zeit, das Strafgesetzbuch zu ändern.
5 Jahre Haft oder 30'000 Euro Strafe
Die Verfassungshüter rügten Paragraph 622-1, der das sogenannte «Solidaritäts-Delikt» festschreibt. Danach drohen Flüchtlingshelfern bisher bis zu fünf Jahre Haft oder 30'000 Euro (ca. 35'000 Franken) Geldstrafe, wenn sie Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis juristischen Rat erteilen, sie unterbringen oder mit Lebensmitteln und Medikamenten versorgen.
Die drei obersten französischen Ideale sind seit der Revolution von 1789 «Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit». Von letzterem Gebot leitet sich nach Ansicht der Verfassungshüter «die Freiheit ab, jemandem in humanitärer Absicht zu helfen» – und das unabhängig davon, ob er sich legal im Land aufhält. Bei Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt sollen dagegen weiter Strafen drohen.