Illegale Welpen-Händler erkennen

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Deutschland,

Auch wenn das Foto noch so süss ist: Beim grenzüberschreitenden Online-Kauf eines Hundes ist Vorsicht geboten. Kriminelle Händler locken mit günstigen Angeboten - oder verlangen Geld für Futter.

Das Foto eines niedlichen Welpen lässt manchmal Zweifel an einem seriösen Händler wegwischen. Aber es gibt Zeichen, die man nicht ignorieren sollte, etwa wenn im Vorfeld Geld für Transport, Futter oder eine Versicherung verlangt werden.
Das Foto eines niedlichen Welpen lässt manchmal Zweifel an einem seriösen Händler wegwischen. Aber es gibt Zeichen, die man nicht ignorieren sollte, etwa wenn im Vorfeld Geld für Transport, Futter oder eine Versicherung verlangt werden. - Franziska Gabbert/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Fotos von niedlichen Welpen mit Schlappohren und Kulleraugen sind auch im Internet ein Hingucker.

Werden die Tiere online aber zum Dumpingpreis angeboten, sollte man hellhörig werden. Denn dann ist davon auszugehen, dass es sich um illegalen Tierhandel handelt und es mehr um den Gewinn als um das Wohlergehen der Vierbeiner geht. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hin.

Doch die Faustregel gilt nicht immer. Inzwischen verlangten dubiose Händler oftmals genauso viel wie seriöse Züchter. Aber es gibt Anzeichen für illegalen Tierhandel.

Welche Zeichen sollten stutzig machen?

Vor dem tatsächlichen Erhalt sollte man niemals für ein Tier bezahlen, rät Julia Kreidel, Juristin beim EVZ. Dies gelte insbesondere auch für angebliche Zusatzkosten. Oft heisst es, es werde Geld für den Transport, Futter oder eine Versicherung benötigt. In Wahrheit handelt es sich um einen sogenannten Vorschussbetrug. Dabei werden die Opfer zu einer Vorauszahlung gedrängt. Auf das lang ersehnte Haustier warten Kunden in diesen Fällen meist vergeblich. Und das Geld ist weg.

Es werden auch Tiere EU-weit zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt. Häufig werden die Vierbeiner viel zu früh von der Mutter getrennt, unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen und dann quer über den Kontinent transportiert. Nicht selten ohne ausreichend Futter und Wasser. Noch bevor sie in ihrem neuen Zuhause ankommen, sind die Vierbeiner geschwächt oder krank.

Wie erkenne ich illegalen Tierhandel?

Hunde und Katzen, die in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, müssen mittels Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein und über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen, erklärt das EVZ. Beides muss im EU-Heimtierausweis stehen. Zudem wird ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigt.

Bei seriösen Angeboten werden darüber hinaus die in der EU geltenden Transportbestimmungen für Tiere eingehalten. Kann oder will eine Verkäuferin oder ein Verkäufer diese Vorgaben nicht einhalten, sollten Kundinnen und Kunden die Finger davon lassen.

Wer den Verdacht hat, Opfer eines illegalen Tierhandels geworden zu sein, sollte dies umgehend der Polizei melden.

Was gilt beim Online-Tierkauf in anderen EU-Ländern?

Auch wenn es sich nicht um Betrugsfälle handelt, sollte man wissen: Der Online-Kauf von Tieren ist nicht überall in der EU erlaubt. Aus Tierschutzgründen gelten etwa in Frankreich strenge Regelungen: Dort dürfen nur Züchterinnen und Züchter sowie Zoohandlungen Tiere über das Internet verkaufen. Käuferinnen und Käufer müssen vor Vertragsabschluss zudem ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Tierkauf gut überlegt sein sollte, da man langfristig Verantwortung für ein Lebewesen trägt.

Polen geht noch einen Schritt weiter. Hier ist es grundsätzlich verboten, Hunde und Katzen ausserhalb des Ortes zu kaufen oder zu verkaufen, an dem sie gezüchtet werden. Die reine Kontaktaufnahme kann zwar über das Internet erfolgen, ein Online-Verkauf ist jedoch untersagt.

In den meisten anderen Ländern der EU ist, genau wie in Deutschland, der Kauf oder Verkauf von Tieren über das Internet nicht verboten und weniger streng geregelt. Werden die Tiere gewerblich verkauft, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Für den Verkauf zwischen Privatpersonen gelten jedoch keine speziellen Vorschriften.

In Österreich dürfen zwar auch Privatpersonen einzelne Tiere anbieten, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hunde müssen etwa seit mindestens 16 Wochen in einer Heimtierdatenbank registriert sein.

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