Keine schnelle Entscheidung über Marsalek-Brief im Wirecard-Prozess
Jan Marsalek sendete einen Brief über seinen Anwalt an das Gericht. Ob dieser als Beweismaterial zugelassen wird, bleibt weiterhin offen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der verschwundene Jan Marsalek meldete sich jüngst mit einem Brief zu Wort.
- Die Richter diskutieren, ob er als Beweismaterial aufgenommen werden sollte.
- Bisher konnten sie jedoch keine Entscheidung treffen.
Die Richter im Münchner Prozess um den Milliardenskandal bei Wirecard benötigen mehr Bedenkzeit: Eine Entscheidung über den Brief des mutmasslichen Drahtziehers Jan Marsalek wird nicht sofort erwartet. Damit bleibt unklar, ob das Schreiben, das Marsalek an seinen Anwalt schickte, als «schriftliche Zeugenerklärung» in die Beweisunterlagen aufgenommen wird.
«Das werde ich nicht in der Nacht übers Knie brechen», sagte der Vorsitzende Richter Markus Födisch am Donnerstag. Als Grund nannte er rechtliche Überlegungen.
Brief soll in Prozess vorgelesen werden
Der aufsehenerregende Brief enthält massive Vorwürfe gegen den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des früheren Wirecard-Vorstandschefs Markus Braun misst dem Schreiben daher grosse Bedeutung bei. Deswegen wurde die Verlesung im Prozess beantragt. Marsalek ist seit drei Jahren untergetaucht, wird per Haftbefehl gesucht und ist einer der Hauptverdächtigen.
Die Vorwürfe der Anklage fussen ganz wesentlich auf den Aussagen des Kronzeugen, dem Brauns Anwälte wiederholt Lügen vorgeworfen haben. Demnach erdichtete eine Betrügerbande bei Wirecard unter massgeblicher Beteiligung Brauns Scheingeschäfte in Milliardenhöhe.
Zwei Milliarden Euro abgezweigt
Nach Darstellung Brauns hingegen waren sowohl Geschäfte als auch Erlöse echt. Stattdessen sollen Marsalek und Komplizen zwei Milliarden Euro aus dem Konzern abgezweigt und veruntreut haben. Die Verteidigung des Kronzeugen hingegen hat das Marsalek-Schreiben für «Blödsinn» erklärt. Das Argument: Es enthalte keine konkreten Belege und Marsalek sei unglaubwürdig.