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Lafarge in Syrien: Pariser Gericht kündigt Urteil für 16. Januar an

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Frankreich,

Urteil im Fall Lafarge in Syrien Anfang 2024 erwartet: Dem französischen Zementhersteller wird vorgeworfen, Schmiergeld an IS bezahlt zu haben.

Lafarge
Lafarge muss sich in Frankreich wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» verantworten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/THOMAS KIENZLE

Der französische Kassationsgerichtshof wird im Gerichtsfall Lafarge in Syrien Anfang nächstes Jahr ein Urteil fällen. Diese Woche hat eine Anhörung in einem laufenden Berufungsverfahren stattgefunden. Dem französischen Zementhersteller Lafarge wird bekanntlich vorgeworfen, in den Jahren 2013 und 2014 – und damit vor der Übernahme 2015 durch den Schweizer Konkurrenten Holcim – Schmiergeld an den sogenannten Islamischen Staat (IS) bezahlt zu haben, um die Produktion in der Zementfabrik in Syrien aufrechterhalten zu können.

Das höchste französische Gericht hat nun am vergangenen Dienstag zwar eine Anhörung in diesem laufenden Verfahren abgehalten, eine Entscheidung aber erst für den 16. Januar 2024 in Aussicht gestellt. Dies hat die Nachrichtenagentur AWP am Donnerstag vom französischen Gericht erfahren. Dieses befasst sich allerdings nicht mit dem Inhalt des Falls, sondern prüft lediglich, ob das Gesetz korrekt angewendet wurde.

Lafarges Vorwürfe und Verteidigung

Lafarge wird konkret der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Gefährdung des Lebens seiner syrischen Angestellten beschuldigt. Ein Urteil war im vergangenen Jahr vom Pariser Berufungsgericht bestätigt worden, worauf Lafarge das Urteil im Mai 2022 an den obersten französischen Gerichtshof weitergezogen hatte. Lafarge wehrt sich gegen die Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner syrischen Arbeitnehmer. Das französische Unternehmen machte geltend, dass nur das syrische Recht für die Arbeitsverhältnisse anwendbar gewesen sei.

Dagegen plädierten die Anwälte der Zivilparteien bei einer Anhörung im September dafür, dass das französische Recht anwendbar sei. Sie betonten, dass die französischen Angestellten schon 2012 in ihre Heimat zurückgeholt worden seien, während die syrischen Angestellten den Betrieb aufrechterhalten hätten.

Der Weg zum Hauptprozess

Das Verfahren ist immer noch eine Art Vorprozess, bei dem die Anklagepunkte ermittelt werden. Erst danach kann der Hauptprozess beginnen. Im Herbst 2022 hatte Lafarge ausserdem einem Vergleich über 778 Millionen US-Dollar mit dem US-Justizministerium (DoJ) zugestimmt. Dabei ging es ebenfalls um den Vorwurf der materiellen Unterstützung von als terroristisch eingestuften Organisationen.

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