Litauen will mit einem neuen Gesetz die Abweisung von Migranten an der Grenze zu Belarus legalisieren. Menschenrechtler kritisieren die Praxis scharf.
Polen
Polnische Polizisten stehen mit Schutzschildern hinter einem Stacheldrahtzaun, während sich an der weissrussisch-polnischen Grenze Migranten versammelt haben. Mehrere Hundert Migranten haben sich nach Angaben der Behörden in Belarus zu Fuss auf den Weg zur Grenze zum EU-Nachbarland Polen gemacht. Foto: Leonid Shcheglov/BelTA/AP/dpa - sda - Keystone/BelTA/AP/Leonid Shcheglov

Das Wichtigste in Kürze

  • Litauen legalisiert die Abweisung von Migranten an der Grenze zu Belarus.
  • Die Regelung soll am 3. Mai in Kraft treten.
  • Menschenrechtsorganisationen kritisieren das neue Gesetz scharf.
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Das Parlament Litauens hat eine umstrittene Regelung beschlossen, die die Abweisung von illegal die Grenze überquerenden Migranten legalisiert. Damit wird eine Praxis formalisiert, die bereits seit Sommer 2021 an der Grenze des baltischen EU- und Nato-Landes zum autoritär regierten Belarus angewandt wurde.

In der Volksvertretung Seimas in Vilnius stimmten am Dienstag 86 Abgeordnete für entsprechende Änderungen am «Gesetz zur Staatsgrenze und deren Schutz», acht waren dagegen und 20 enthielten sich.

Grenzgänger bei Notstand zurückgeschickt

Illegale Grenzgänger können nun im Falle eines Notstands auf staatlicher Ebene und eines Ausnahmezustands aufgrund eines massiven Zustroms von Ausländern an der Einreise gehindert und zurückgeschickt werden.

Dies soll in den Grenzabschnitten und bis zu fünf Kilometer landeinwärts möglich sein. Die Regelung soll am 3. Mai in Kraft treten. Staatspräsident Gitanas Nauseda muss sie zuvor noch billigen.

Grenze zwischen Litauen und Belarus
Grenze zwischen Litauen und Belarus - AFP

Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Regelungen scharf, mit denen Massnahmen legitimiert würden, die gegen internationales Recht verstiessen. Amnesty International warf Litauen vor, damit sogenannte «Pushbacks» an der Grenze gesetzlich zu verankern und ein Vorgehen zu erlauben, das vom Europarat als Folter eingestuft worden sei.

Auch die Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Dunja Mijatovic, hatte Litauen zur Achtung internationaler Verpflichtungen gegenüber Asylsuchenden aufgerufen. Sie warnte im Vorfeld eindringlich vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Das Litauische Zentrum für Menschenrechte rief Nauseda zu einem Veto auf.

Gesetzesänderung notwendig

Das Innenministerium in Vilnius entgegnete, dass die Gesetzesänderungen klar zwischen natürlicher Migration und der durch Belarus instrumentalisierten Migration unterscheiden würden. Sie seien notwendig, um die nationalen Sicherheitsinteressen Litauens zu wahren. Die Abweisung habe sich als wirksames Instrument erwiesen.

Litauen hat eine fast 680 Kilometer lange Grenze zu Belarus, die zugleich Teil der EU-Aussengrenze ist. Im Spätsommer und Herbst 2021 versuchten dort Tausende Menschen, illegal in die EU zu gelangen. Die EU beschuldigt den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko, Migranten aus Krisenregionen an die EU-Aussengrenze gebracht zu haben.

Die Regierung in Vilnius reagierte darauf mit einem verstärkten Schutz der Grenze und dem Bau eines Grenzzauns. Seit August 2021 weist der litauische Grenzschutz die Migranten zurück und hinderte gut 20'000 Personen an der Einreise aus Belarus.

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