Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Condor und Lufthansa macht das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Entscheid des Kartellamts rückgängig.
Lufthansa Condor
Lufthansa wollte 2020 eine Zusammenarbeit mit Condor aufkündigen – Condor wehrte sich. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lufthansa musste Condor-Kunden zu bestimmten Konditionen nach Frankfurt (D) fliegen.
  • Ein Entscheid des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat diese Pflicht nun aufgelöst.
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Der jahrelange Rechtsstreit zwischen den Fluggesellschaften Lufthansa und Condor hat eine neue Wendung genommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (D) hat entschieden, dass Lufthansa nicht mehr verpflichtet ist, Condor-Fluggäste unter bisherigen Bedingungen nach Frankfurt zu bringen.

Ausführliche Analyse des Fluglinien-Konflikts

Die langwierige rechtliche Auseinandersetzung zwischen Lufthansa und Condor hat sich weiterentwickelt. Es geht um die Bedingungen, unter denen Lufthansa Condor-Passagiere zum Luftfahrtdrehkreuz Frankfurt befördert hat. Lufthansa hatte diese Kooperation Ende 2020 gekündigt, doch Condor widersprach erfolgreich diesem Schritt.

Lufthansa
Eine Maschine der Lufthansa hebt ab. - keystone

Das Bundeskartellamt hatte aufgrund kartellrechtlicher Bedenken die Beendigung der Zusammenarbeit untersagt. Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes, betonte, dass «Condor-Passagiere aus ganz Europa auf dieser Grundlage weiterhin Zubringerflüge der Lufthansa und ihrer Fluggesellschaften mit Durchgangsticket zum Condor-Langstreckenflug nutzen» können, wie das Bundeskartellamt damals schrieb.

Oberlandesgericht Düsseldorf gibt Lufthansa recht

Jedoch hat das Oberlandesgericht Düsseldorf anders entschieden, wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet. Es äusserte «ernstliche Zweifel» an der Rechtmässigkeit des Beschlusses des Kartellamts. Das Gericht meint, dass der Beschluss wahrscheinlich auch im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben wird, wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» zitiert.

Flughafen Frankfurt
Reisende warten am Flughafen in Frankfurt. - keystone

Dies hat zur Folge, dass Lufthansa nun nicht mehr verpflichtet ist, Zubringerflüge zu den bisherigen Konditionen durchzuführen. Dies könnte sich jedoch mit einer Entscheidung im Hauptverfahren noch ändern.

Condor ohne Zubringerflüge?

Die Entscheidung des Gerichts vom 10. Mai war intern bereits bekannt, als Condor-Chef Gerber im Juli den Wunsch nach einer aussergerichtlichen Einigung öffentlich äusserte. Nun haben beide Fluggesellschaften wieder Verhandlungen aufgenommen. Sowohl Condor als auch Lufthansa haben dies bestätigt.

Flughafen Frankfurt Condor
Der Flughafen in Frankfurt (D) dient Condor als Basis. - openstreetmap

Ein überraschender Aktenvermerk des Kartellamtes hat jedoch für weiteren Wirbel gesorgt. Lufthansas juristisches Team fand diesen Vermerk, woraufhin das Gericht von einer «Besorgnis der Befangenheit» sprach. Es handelte sich um die Entscheidung zugunsten von Condor.

Kartellamt wehrt sich

Das Kartellamt hat sich gegen die Beschuldigungen gewehrt und betonte seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes, erklärte, dass man den Eindruck von politischer Einflussnahme nicht nachvollziehen könne. Er wies den Vorwurf der Lufthansa entschieden zurück. Das Kartellamt hat sowohl gegen den Vorwurf der Befangenheit als auch zu anderen Fragen Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Rechtsstreit weiterentwickelt und welche Auswirkungen dies auf die Fluglinien und ihre Passagiere haben wird.

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