Chemnitz

Meniskusriss bei Profifussballer als Berufskrankheit anerkannt

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Deutschland,

Der Meniskusriss eines Profifussballers gilt als Berufskrankheit.

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Fussballspieler - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsgenossenschaft nimmt nach Hinweis von sächsischem Gericht Berufung zurück.

Nach einem richterlichen Hinweis habe die Berufsgenossenschaft ihre Berufung gegen eine vorherige Entscheidung des Sozialgerichts Dresden zurückgenommen, teilte das sächsische Landessozialgericht in Chemnitz am Mittwoch mit. Diese Entscheidung sei nun rechtskräftig.

Der Kläger hatte sich im Jahr 2006 verletzt. Die Einstufung als Berufskrankheit ist wichtig für medizinische und finanzielle Leistungen. Der Meniskusriss am linken Knie sei wesentlich durch die dreieinhalb Jahre dauernde Karriere als Profifussballer verursacht worden, erklärte das Gericht.

Drei Sachverständige hätten übereinstimmend festgestellt, dass die Tätigkeit die Kniegelenke überdurchschnittlich belaste. In der wissenschaftlichen Literatur gelte Fussball als einer der grössten Risikofaktoren für Meniskusverletzungen.

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