EU-Gerichtshof: Russland soll auf Rechte Kriegsgefangener achten
Damit die Rechte ukrainischer Kriegsgefangenen geachtet werden, hat der Europäische Gerichtshof eine einstweilige Massnahme beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Russland muss die Rechte von ukrainischen Kriegsgefangenen achten.
- Diese Forderung stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
- Es wurde zudem eine einstweilige Massnahme beschlossen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu aufgefordert, die Rechte ukrainischer Kriegsgefangener zu achten. Wie das Strassburger Gericht am Freitag mitteilte, beschloss es dazu eine sogenannte einstweilige Massnahme.
Einstweilige Massnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen. Russland will sich allerdings nicht mehr an Entscheidungen aus Strassburg halten.
Gerichtshof wurde wegen Folter-Vorwürfen aufmerksam
Eine Ukrainerin, deren Mann von russischen Kräften als Kriegsgefangener gehalten werden soll, hatte sich zuvor an das Menschenrechtsgericht gewandt.
Sie soll in dem Camp, in dem ihr Mann wohl gehalten wird, Folter an Ukrainern gesehen haben. Das Gericht forderte Russland nun auf, sicherzustellen, dass die Menschenrechte des Mannes respektiert werden.
Diese Massnahme gelte für alle weiteren Anfragen bei Gericht von ukrainischen Kriegsgefangenen, die nahelegten, dass das Risiko einer irreparablen Schädigung unmittelbar bestehe. Russland soll zudem innerhalb einer Woche Auskunft darüber geben, ob der Mann von Russland gefangen genommen wurde, und wenn ja, unter welchen Bedingungen er festgehalten werde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.