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Österreichs Tourismusministerin: Skilifte sicher wie U-Bahn-Fahren

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Österreich,

Die österreichische Tourismusministerin spricht sich trotz Lockdown für die Öffnung der Skigebiete aus.

Elisabeth Köstinger
Die österreichische Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). - SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich erlässt für vom 26. Dezember bis zum 17. Januar Ausgangsbeschränkungen.
  • Von dem Lockdown nicht betroffen sein sollten Skigebiete, fordert die Tourismusministerin.
  • Sie hält Skilifte für ähnlich sicher wie etwa die U-Bahn

Österreichs Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat das Öffnen der Skigebiete trotz eines weiteren mehrwöchigen Lockdowns nach Weihnachten verteidigt. Seilbahnen und Liftanlagen dürfen am 24. Dezember wieder öffnen, wobei die Entscheidung darüber bei den Bundesländern liegt.

«Wir haben zurzeit keine Touristen im Land. Köstinger bei einer Pressekonferenz am Samstag: Das heisst, wir öffnen die Sportmöglichkeiten, die Skilifte vor allem auch für die Einheimischen.» Am Samstag trat die neue Einreiseverordnung in Österreich in Kraft. Demnach müssen Einreisende mit wenigen Ausnahmen in eine zehntägige Quarantäne mit Testmöglichkeit ab Tag fünf.

Ein Wiener könne beispielsweise auch mit der U-Bahn ins Grüne am Stadtrand fahren und dort laufen gehen, sagte Köstinger.

Köstinger hält Schliessungsanordnung für nicht sehr sinnvoll

«Es gibt bei den Seilbahnen, den Gondeln keinen Unterschied zu den anderen Transportmitteln. Also ich verstehe manchmal, ehrlich gesagt, nicht, warum das so differenziert gesehen wird.» Sicherheitskonzepte, die unter anderem Maskenpflicht schon beim Anstellen für den Lift vorsähen, gebe es bereits seit Herbst.

Corona Österreich
Mitarbeiter in Schutzkleidung bearbeiten im Rahmen der Präsentation einer Corona-Teststrasse in der Wiener Stadthalle Formulare und Test-Abstriche. (Archivbild) - dpa

Am Freitagabend hatte Österreichs Regierung erneute Ausgangsbeschränkungen und Schliessungen etwa des Handels vom 26. Dezember bis zum 17. Januar verkündet.

Für jene, die nicht an einem der landesweit angebotenen Corona-Tests teilnehmen wollen, gelten die Regeln eine weitere Woche. Für Negativgetestete sollen ab dem 18. Januar auch die seit November geschlossene Gastronomie, Tourismusbetriebe und Kultur wieder öffnen.

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