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Pariser muss wegen Airbnb 226'600 Franken zahlen!

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Frankreich,

In Paris ist der Mieter einer Wohnung nach der unerlaubten Untervermietung über Airbnb zur Zahlung von über 226'600 Franken verurteilt worden.

Die unerlaubte Vermietung seiner Wohnung kommt einen Airbnb-Nutzer in Paris teuer zu stehen.
Die unerlaubte Vermietung seiner Wohnung kommt einen Airbnb-Nutzer in Paris teuer zu stehen. - Friso Gentsch/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Mann in Paris wurde zu einer Strafe von 226'600 Franken verurteilt.
  • Er hatte seine Wohnung über Airbnb untervermietet.

Mit seinem florierenden Airbnb-Geschäft kassierte ein Mann in Paris rund 198'000 Euro. Er missachtete dabei nicht nur eine Klausel im Mietvertrag, sondern versäumte auch die eigenen Mietzahlungen. Er wurde zur Zahlung von über 221'000 Euro verurteilt – umgerechnet über 226'600 Franken.

Zwischen 2016 und 2020 hatte der Mann die Wohnung 329-mal untervermietet und rund 198'000 Euro kassiert. Die Summe muss er nun nach dem Urteil den Besitzern der Wohnung überweisen, wie die Zeitung «Le Figaro» berichtete. Dazu kommen 11'370 Euro Mietrückstand, weil der Mann trotz der sprudelnden Einnahmen die eigene Miete nicht vollständig zahlte.

Zudem wurden in der Wohnung Reparaturen für 11'500 Euro fällig, die er laut Gericht ebenfalls berappen muss.

An 1114 Tagen für 178 Euro pro Tag vermietet

Den Besitzern fiel im Juni 2020 auf, dass ihre Wohnung im sechsten Arrondissement in der Innenstadt als Airbnb-Quartier missbraucht wurde. Von ihnen angeforderte Daten der Vermittlungsplattform belegten, dass die Wohnung an 1114 Tagen für 178 Euro pro Tag vermietet wurde. Sie selbst hatten eine Monatsmiete von 1380 Euro kalt verlangt.

Für das Urteil stützten sich die Richter auf eine Mietvertrag-Klausel, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Besitzer bedarf. Diese lag nicht vor.

Der Mieter und Airbnb verstiessen ausserdem gegen die französische Vorschrift für Städte mit mehr als 200'000 Einwohnern, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen. Eigentlich hätte die Plattform das Mitgliedskonto des Mieters ab einem bestimmten Moment blockieren müssen. Für das Urteil spielte dieser Umstand aber keine Rolle.

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