Prozess zu Wiener Attentat: Lebenslange Strafen für Terror-Helfer
Das Wichtigste in Kürze
- Im November 2020 tötete ein Terrorist in Wien vier Menschen und verletzte 23 weitere.
- Zwei Unterstützer des Täters wurden jetzt zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
Zwei weitere Angeklagte erhielten in der Nacht zum Donnerstag im Wiener Landgericht je 19 und 20 Jahre Haft.
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die vier Männer bei der Auswahl des Anschlagsziels sowie bei der Beschaffung von Schusswaffen und Munition geholfen hatten. Der 20-jährige Täter war ein Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).
Er tötete am 2. November 2020 vier Menschen im Wiener Stadtzentrum, bevor er von der Polizei erschossen wurde. Eines der Todesopfer war eine deutsche Studentin. 23 Passanten wurden teils schwer verletzt.
Zwei Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei weiteren Männern ebenfalls vorgeworfen, durch die Vorbereitung des Attentats zu Mord beigetragen zu haben. Die Geschworenen sprachen sie jedoch wegen mangelnder Beweise von diesem Haupt-Anklagepunkt frei.
Doch sie wurden wegen der Verbreitung von islamistischer Terror-Propaganda mit je zwei Jahren Haft bestraft. Die Strafen wurden teilweise auf Bewährung ausgesetzt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Zürcher Polizei nahm Verdächtige fest
Ins Visier der Ermittler waren auch zwei Männer aus Winterthur geraten. Sie hatten im Sommer 2020 den späteren Täter besucht. Einen Tag nach dem Attentat nahm sie die Spezialeinheit Diamant der Zürcher Kantonspolizei fest.
Im Januar und März 2022 stellte die Bundesanwaltschaft (BA) die Verfahren gegen die beiden ein. Der Verdacht, dass sie das Attentat «durch einen kausalen Tatbeitrag unterstützt beziehungsweise gefördert» haben könnten, habe sich nicht erhärtet, teilte die BA damals mit.
Für einen der beiden Männer aus Winterthur endeten die Ermittlungen aber in einem Strafbefehl, weil er unter anderem ein IS-Video mit dem Titel «Das Spalten der Köpfe», in dem Menschen enthauptet und erschossen werden, auf seinem Handy hatte. Dieses zeigte er auch Kollegen.
Der Mann sei ideologisch verhärtet und bewege sich im salafistischen Umfeld. Wegen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und den Besitz von Gewaltdarstellungen verurteilte ihn die BA zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einer Busse von 1000 Franken. Die Probezeit beträgt drei Jahre.