Österreich plant Registrierungspflicht für Einreisende
Ab Freitag, 15. Januar, müssen sich Einreisende nach Österreich digital registrieren. Die Regierung reagiert damit auf die Ausbreitung der Corona-Mutationen.

Das Wichtigste in Kürze
- Österreich führt am Freitag eine Registrierungspflicht für Einreisende ein.
- Damit will die Regierung die Bevölkerung vor den neuen Corona-Mutationen schützen.
- Pendler sowie Transitreisende sind von der Regelung ausgenommen.
Wegen hoher Infektionszahlen und der Sorge um Coronavirus-Mutationen verschärfen viele Länder in Europa ihre Einreisebestimmungen – so auch Österreich. Wer die Grenze überqueren will, muss sich bald vorher registrieren.
In Österreich gilt aufgrund der Corona-Pandemie ab Freitag eine digitale Registrierungspflicht. Das Gesundheitsministerium veröffentliche eine entsprechende Verordnung.
Pendler und Transitreisende von Regelung ausgenommen
Ab Freitag, 15. Januar, müssen sich Reisende elektronisch registrieren, sobald sie nach Österreich reisen. Ausgenommen sind allerdings regelmässige Pendler und Transitreisende. Ausnahmen gibt es auch für familiäre Notfallsituationen, wie etwa Begräbnisse.
Neben Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse muss auch die Wohn- sowie die Aufenthaltsadresse in Österreich angegeben werden. Vermerkt wird auch das Datum der Einreise und der geplanten Ausreise. Zudem muss angegeben werden, in welchen Ländern man sich in den vergangenen zehn Tagen aufgehalten hat.

Das entsprechende Online-Formular soll ab Mittwoch verfügbar sein. Das Ministerium kündigte an, die Daten nach 28 Tagen zu löschen.
Die Regelung, dass sich Einreisende nach Österreich zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, bleibt zudem weiter aufrecht. Mit einem negativen Coronatest kann nach frühestens fünf Tagen die Quarantäne vorzeitig beendet werden.