Ryanair muss Spanierin Gebühren fürs Handgepäck zurückerstatten
Der Billigflieger Ryanair muss in Spanien einer Passagierin die für das Handgepäck erhobenen Gebühren in Höhe von 20 Euro (21,95 Franken) zurückerstatten.
Das Wichtigste in Kürze
- Billigflieger Ryanair muss einer Spanierin 20 Euro für das Handgepäck zurückerstatten.
- Die Passagierin hatte vor ihrem Flug von Madrid nach Brüssel einen Aufpreis zahlen müssen.
Die Erhebung von Gebühren für ein Gepäckstück, das problemlos in der Kabine transportiert werden könne, stelle «missbräuchliches Verhalten» dar. Die zuständige Richterin am Handelsgericht Nummer 13 in Madrid sagte dies in der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung. Eine Stellungnahme von Ryanair zum Urteil lag zunächst nicht vor.
Die Passagierin hatte geklagt, weil sie am 25. Januar vor ihrem Flug von Madrid nach Brüssel für ihr zweites Gepäckstück 20 Euro hatte zahlen müssen. Die irische Fluggesellschaft Ryanair sah sich im Recht.
Nach ihren Bestimmungen dürfe nur bei Buchung des Priority-Tarifs das zweite Gepäckstück kostenlos mit in die Kabine genommen werden. Die Frau hatte nur «Standard» gebucht. In diesem Tarif dürfen Reisende seit November 2018 nur noch eine kleine Tasche ohne Aufpreis mit an Bord nehmen.
Ryanair sorgt immer wieder für Ärger
Die Richterin Bárbara María Córdoba Ardao gab nun aber der Klägerin Recht. Sie befand, dass die neuen Gepäck-Richtlinien der Airline für die Durchführung von Luftverkehrs-Diensten unvereinbar seien. Da mit dem spanischen Transportgesetz als auch mit der europäischen Verordnung 1008/2008 gemeinsame Vorschriften eingehalten würden.
Anders als beim Handling von Aufgabegepäck entstünde der Airline keine Kosten. «Weshalb diese Zusatzzahlung nicht gerechtfertigt ist», zitierten das Justiznachrichten-Portal Confilegal und andere Medien die Richterin. Die Forderung der Klägerin nach Zahlung einer Entschädigung von zehn Euro wies sie aber zurück.
Die neuen Gepäckrichtlinien von Ryanair sorgen immer wieder für Ärger. Im Februar hatte das italienische Kartellamt die Airline zum Beispiel zu einer Strafzahlung von drei Millionen Euro verurteilt. Handgepäck sei ein «wesentlicher Bestandteil» des Luftverkehrs, so die italienischen Wettbewerbshüter. Deshalb sei das neue Preismodell eine unzulässige Geschäftspraxis.