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Krisentreffen zu EU-Schweiz-Abkommen: Keine Fortschritte

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Belgien,

Seit Jahren wehrt die Schweiz sich gegen eine engere Umarmung der EU. Für EU-Bürger geht es auch um den Zugang zum lukrativen Schweizer Arbeitsmarkt. Ein Krisentreffen läuft ins Leere.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen empfängt den Schweizer Bundespräsidenten Guy Parmelin in Brüssel. Foto: Francois Walschaerts/Pool AFP/AP/dpa
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen empfängt den Schweizer Bundespräsidenten Guy Parmelin in Brüssel. Foto: Francois Walschaerts/Pool AFP/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU und die Schweiz bleiben im Streit über das geplante Rahmenabkommen zu ihren bilateralen Beziehungen auf Konfrontationskurs.

Nach Angaben der EU-Kommission machte der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin am Freitag bei einem Treffen mit Kommissionschefin Ursula von der Leyen deutlich, dass sein Land das Abkommen in der ursprünglich ausgehandelten Fassung nicht unterzeichnen will. Zugleich betonte die Brüsseler Behörde, dass die von der Schweiz geforderte Herauslösung von drei Themen für die EU nicht akzeptabel sei.

«Wir haben gemeinsam mit der Präsidentin der Europäischen Kommission festgestellt, dass wir in unseren Positionen weiterhin erhebliche Differenzen haben», teilte Parmelin nach dem Gespräch in Brüssel mit. Man werde die Ergebnisse des Treffens nun sowohl in der Schweiz als auch auf europäischer Seite auswerten und über die Verhandlungsführerinnen in Kontakt bleiben.

Das ausgehandelte, aber von der Schweiz bislang nicht unterzeichnete Rahmenabkommen soll unter anderem den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen. Für die EU ist dabei vor allem wichtig, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind.

Bei den drei Themen, die die Schweiz nun aus dem Abkommen ausklammern will, geht es um Regelungen zum Lohnschutz sowie um Staatsbeihilfen und die Freizügigkeit. So will die Schweiz unter anderem eine Regelung nicht ändern, die ausländische Dienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden und eine Kaution zu hinterlegen. Zudem möchte das Land verhindern, dass neue Regelungen den Anspruch von in der Schweiz lebenden EU-Bürgern auf Sozialleistungen stärken und zum Beispiel Kantone bei der Vergabe von Staatsgarantien eingeschränkt werden.

Der Sprecher der EU-Kommission betonte, dass die EU für praxisorientierte Lösungen offen sei, dass aber ein Herauslösen der drei Themen aus dem Abkommen schlicht und einfach nicht möglich sei. Ähnlich hatte sie bereits vor dem Treffen auch von der Leyen geäussert. «Ich denke, es ist möglich, Kompromisse zu finden (...)», sagte sie. Es brauche dafür aber auf beiden Seiten ein gewisses Mass an Flexibilität.

Parmelin erklärte hingegen, sein Land habe bei den Diskussionen auf technischer Ebene konkrete Vorschläge zu den offenen Punkten gemacht. Die Diskussionen hätten allerdings nicht den nötigen Fortschritt gebracht.

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