Ein Brite, der seine Frau zum Sterben in die Schweiz brachte, darf sie beerben. Das hat der britische High Court entschieden.
Sterbehilfe
Ein Brite, der seine Frau zu Pegasos nach Liestal gebracht hat, darf sie trotz Verwirkungsgesetz beerben. Das entscheidet der High Court. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Brite hat seine todkranke Frau zum Sterben in die Schweiz gebracht.
  • Danach trat in Grossbritannien das Verwirkungsgesetz in Kraft. Das Erbe der Frau: futsch.
  • Ihr Mann legte Revision ein – und bekam vor dem High Court recht.
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Der 76-jährige Brite Philip Morris brachte Ende letzten Jahres seine todkranke Frau nach Liestal. Dort nahm Myra Morris aufgrund ihrer multiplen Systematrophie bei Pegasos Sterbehilfe in Anspruch. Wieder zu Hause meldete er das Ableben seiner Frau und seine Beteiligung daran bei der Polizei.

Was Morris zu dieser Zeit nicht wusste: In seiner Heimat gibt es ein Verwirkungsgesetz. Dieses besagt, dass man keinen Vorteil aus der Tötung einer anderen Person ziehen dürfe. Erben darf man also nicht.

Gericht kippt Erb-Verbot

Da er seine Frau zum Sterben in die Schweiz gebracht hatte, hätte Morris gemäss dem Gesetz nicht erben dürfen. Das berichtet der britische «Guardian».

Doch der 76-Jährige focht den Entscheid an – und bekam vom High Court Recht!

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Das Gesetz solle im Falle von Philip Morris und seiner Frau Myra nicht gelten, befand ein Richter. Dies, da seine Frau schwer krank war und Morris sie entgegen seines eigenen Wunsches in die Schweiz gebracht habe.

«Er hat sein eigenes Glück geopfert und sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. Nur, um den Herzenswunsch seiner Frau zu erfüllen», so der Richter laut der britischen Zeitung im Urteil. Morris habe den Tod seiner Frau nicht gewollt, sondern sie zu sehr geliebt, um ihre Wünsche zu missachten.

Sterbehilfe
Der Brite brachte die Frau in die Schweiz, da sie unbedingt sterben wollte. (Symbolbild)
Erbe Briten
Laut dem britischen Verwirkungsgesetz hätte er sie deswegen nicht beerben dürfen. (Symbolbild)
Gericht
Er legte Berufung ein und das Gericht gab ihm Recht: In diesem Fall gelte das Verwirkungsgesetz nicht.

Denn: Nach dem derzeitigen Gesetz über Sterbehilfe in England und Wales ist die Beihilfe zur Beendigung des eigenen Lebens eine Straftat. Diese kann mit einer Höchststrafe von bis zu 14 Jahren Gefängnis geahndet werden.

«Unerträglich, auf andere angewiesen zu sein»

Der vorliegende Fall sei tragisch, erklärte der Richter sein Urteil. Am Ende der Anhörung habe kein Zweifel darüber bestanden, dass das Verwirkungsgesetz abgeändert werden müsse.

Dass Philip Morris seine Frau beerben darf, wurde sowohl von ihr, als auch von den gemeinsamen Kindern unterstützt. Zum Tod seiner Frau sagte er laut der britischen Zeitung vor Gericht: «Für eine Frau von solcher Schönheit, Intelligenz, Würde und Anmut war es für Myra unerträglich, auf andere angewiesen zu sein.»

Er habe verzweifelt gehofft, dass seine Frau ihre Meinung ändern würde. Aber sie sei fest entschlossen gewesen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. «Sie stand vor einer Zukunft, die sie nicht wollte.»

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