Stiftung veröffentlicht alle deutschen Gesetze

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Deutschland,

Ein deutscher Verlag beansprucht die Rechte für die Bundesgesetze. Eine Stiftung wehrt sich nun dagegen und macht diese allen zugänglich.

Der Internetauftritt von OffeneGesetze.de.
Auf OffeneGesetze.de sollen alles Gesetzesblätter öffentlich sein. - Screenshot/OffeneGesetze.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf OffeneGesetze.de sollen alle deutschen Gesetze als offene Daten bereitgestellt werden.
  • Damit geht ein Urheberrechtsstreit in die nächste Runde.

Die Open Knowledge Foundation wird auf dem Portal OffeneGesetze.de künftig sämtliche Bundesgesetzblätter frei als offene Daten bereitstellt. Das teilte der Verein heute Montag mit. Die Stiftung riskiert damit einen Rechtsstreit mit dem Kölner Bundesanzeiger Verlag. Das Unternehmen, das im Jahr 2006 privatisiert wurde, erhebt Urheberrecht auf die Datenbank der Gesetzblätter.

In Deutschland treten Gesetze der Bundesrepublik erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der zur Kölner Verlagsgruppe Dumont gehört. Bürger können die Gesetzestexte auf dem Portal www.bgbl.de einzeln kostenlos ansehen. «Sie können aber nicht gedruckt, durchsucht oder kopiert werden», beklagt die Stiftung. Der Bundesanzeiger Verlag verbiete die Weiterverwendung. «Wer die Gesetzblätter des Staates nutzen will, muss dem privaten Verlag Abo-Gebühren zahlen.»

Gesetze frei zugänglich machen

Die Open Knowledge Foundation werde nun alle Gesetzesblätter auf OffeneGesetze.de frei zugänglich machen. Die Stiftung forderte, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass private Verlage nicht Rechte an staatlichen Dokumenten beanspruchen dürften. «Amtliche Dokumente müssen kostenfrei und uneingeschränkt online für die Öffentlichkeit zugänglich sein.» Das Urheberrecht müsse geändert werden, damit zentrale Dokumente der Demokratie offen bereitstünden.

Die Open-Data-Aktivisten schliessen rechtliche Konsequenzen nicht aus: «Es ist möglich, dass der Verlag die Open Knowledge Foundation wegen Verletzung des Urheberrechts abmahnt, was eine grundsätzliche Klärung dieser Frage ermöglichen würde», erklärte ein Sprecher.

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