Ungarn muss wegen Zensurgesetz vorerst keine Mittelkürzungen fürchten
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission machte am Mittwoch deutlich, dass die neue Regelung zur Ahndung von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit aus ihrer Sicht in dem Fall nicht genutzt werden kann.
Diese sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt gekürzt werden können - allerdings nur dann, wenn wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch der Gelder droht.
Letzteres droht nach Einschätzung der Kommission offensichtlich nicht. «Meine Antwort ist Nein», sagte Kommissionsvize Vera Jourova am Mittwoch auf die Frage, ob gegen Ungarn wegen des umstrittenen Gesetzes der sogenannte Konditionalitätsmechanismus genutzt werden kann.
Das ungarische Gesetz verbietet Publikationen, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Viele EU-Staaten und auch die Kommission sehen es deswegen als diskriminierend an. Jourova machte am Mittwoch deutlich, dass Ungarn wegen des Gesetzes eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht. Zudem wies sie darauf hin, dass dem Land wegen anderer Rechtsstaatsverstösse durchaus Mittelkürzungen drohen könnten.
Ungarn weist die Vorwürfe gegen das Gesetz zurück. Aus Sicht der Regierung sorgt es nur dafür, dass Eltern allein darüber entscheiden können, wie sie die sexuelle Erziehung ihrer Kinder gestalten wollen.