Vatikan-Prozess um Immobilien-Deal: Papst hebt Geheimhaltung auf
Papst Franziskus hat im Prozess um den verlustreichen Immobilien-Deal des Vatikans in London den angeklagten Kardinal Giovanni Angelo Becciu vom päpstlichen Geheimnis befreit. Richter Giuseppe Pignatone verlas am Mittwoch zu Beginn des elften Prozesstages dazu ein Schreiben von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin - der Nummer zwei nach Franziskus. Bislang verwies Becciu in dem Verfahren bei Fragen zum Vorwurf der Veruntreuung gegen ihn und eine mitangeklagte Sicherheitsberaterin auf diese Form der Geheimhaltungspflicht und gab an, dazu nichts sagen zu können.
Das Wichtigste in Kürze
- Becciu soll am 7. April weiter befragt werden und könnte damit nun auf diese Fragen antworten.
In der zurückliegenden Verhandlung las der 73-Jährige eine Erklärung vor, in der er die Vorwürfe «grotesk» nannte und seine Unschuld beteuerte.
In dem Prozess geht es um den verlustreichen Kauf einer Luxusimmobilie durch das mächtige vatikanische Staatssekretariat. In diesem war Becciu zwischen 2011 und 2018 als Substitut ein wichtiger Abteilungsleiter. Der Deal verlief nicht wie geplant, und am Ende machte der Kirchenstaat mehr als 200 Millionen Euro Verlust. Für Aufregung sorgte zudem, dass in dem Geschäft auch Gelder aus dem Topf der einmal im Jahr weltweit gesammelten Spenden Gläubiger für den Papst (Peterspfennig) verwendet worden sein sollen.
Mittlerweile verkaufte der Vatikan die Immobilie wieder. Die insgesamt zehn Angeklagten, darunter Vatikan-Mitarbeiter und Finanzmanager, müssen sich mitunter wegen Korruption, Amtsmissbrauch und Geldwäsche verantworten.