Verteidiger scheitern in deutschem RAF-Prozess mit Anträgen
Das Landgericht Verden lehnte die Anträge der RAF-Terroristin Daniela Klette ab – das Verfahren läuft weiter.

Im Prozess gegen die ehemalige deutsche RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden (Niedersachsen) mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt. Eine Einstellung oder Unterbrechung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls sind damit vom Tisch.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass gegen Klette kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Allein das Ausmass der Sicherheitsmassnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung auf, kritisierten die Rechtsanwälte.
Anklagepunkte: Mordversuch und schwerer Raub
Nach Auffassung der Richter ist jedoch allein wegen der Sicherheitsmassnahmen eine Vorverurteilung Klettes nicht gegeben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 66-Jährigen versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Ihre mutmasslichen Komplizen, die ehemaligen RAF-Mitglieder Ernst-Volker Staub (70) und Burkhard Garweg (56), sind noch auf der Flucht.
Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren. Dabei soll die Bande mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.
Verteidigung fordert Prozessunterbrechung
Alternativ hatten die Anwälte gefordert, den Prozess für eine längere Zeit zu unterbrechen. Erst kurz vor Prozessbeginn hätten sie eine Festplatte und andere Datenträger mit insgesamt 18 Terabyte zur Verfügung gestellt bekommen. Der Umfang entspreche etwa zehn Millionen Aktenordnern.
Die Strafkammer wies auch diesen Antrag zurück. Ihre Begründung: Die Verteidigung hätte schon in den vergangenen zehn Monaten Einsicht in diesen Teil der Akten nehmen können. Und zwar beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen.
Der Antrag auf Aushändigung einer Kopie dieser Daten sei erst kurz vor Prozessbeginn gestellt worden. Das Gericht lehnte es auch ab, ein von der Polizei verwendetes KI-Programm zur Verfügung zu stellen, da dies nur ein polizeiinternes Hilfsmittel sei. Nach Auffassung der Richter überwiegt das sogenannte Beschleunigungsgebot des Verfahrens, weil Klette schon seit Ende Februar 2024 in Untersuchungshaft sitzt.