Weil die Gefängnisse voll sind, werden Gerichte angehalten, die Urteilstermins zu verschieben. Verschlimmert wird die Lage durch die rechtsextremen Krawalle.
Gefängnis
Die Gefängnisse in Grossbritannien sind voll, nun werden Massnahmen ergriffen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen voller Gefängnisse verschieben britische Gerichte die Urteilstermine.
  • Auch kommen Häftlinge früher als üblich wieder frei.
  • Die rechtsextremen Krawalle tragen ihren Teil zu den vollen Gefängnissen bei.
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Wegen der drohenden Überfüllung der Gefängnisse ergreift die britische Justiz eine weitere Notmassnahme. Amtsgerichte in England und Wales – sogenannte Magistrates' Courts – sollen möglichst solche Termine aufschieben, bei denen Menschen ins Gefängnis geschickt werden könnten. Das habe ein Richter angeordnet, meldete die britische Nachrichtenagentur PA. Die Gefängnisse arbeiten schon lange am Anschlag.

Zur schwierigen Lage tragen auch die rechtsextremen Krawalle bei. In mehreren britischen Städten war es zu schweren Ausschreitungen und Angriffen auf Polizisten gekommen. Die Polizei nahm mehr als 1000 Menschen fest. Etliche erhielten Gefängnisstrafen.

Einige Häftlinge sollen früher entlassen werden

Die Regierung hatte im Juli schon angekündigt, dass einige Häftlinge nach 40 Prozent ihrer Haftzeit entlassen werden sollen, um Platz zu schaffen. Üblich sind 50 Prozent. Die Übergangsregelung gilt nicht für Täter, die wegen Terrorismus, Sexualstraftaten, häuslicher oder schwerer Gewalt einsitzen.

Kündigung Gefängniswärter
Gefängnis. (Symbolbild) - keystone

Im September und Oktober könnten auf diese Weise etwa 5500 Menschen früher entlassen werden, meldete PA. Bis dahin sollen die Amtsgerichte möglichst Strafmassverkündungen aufschieben, wenn eine Haftstrafe droht. Das gelte etwa nicht für Crown Courts genannte Strafgerichtshöfe, vor denen schwerere Vergehen verhandelt werden.

Die Regierung hatte Anfang der Woche auch einen Notfallplan für Nordengland ausgelöst: Mit der «Operation Early Dawn» können Angeklagte in Polizeigewahrsam gehalten werden, bis ein Platz in einer Haftanstalt frei wird. Normalerweise werden sie umgehend vor ein Amtsgericht gestellt, wo eine Richterin oder ein Richter dann Untersuchungshaft verhängt.

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