Wenig Erfolg bei Rückerstattung von Corona-Bussgeldern in Bayern
Das Wichtigste in Kürze
- Bayern muss Corona-Bussgelder zurückzahlen, da das Gesetz in 2020 zu streng war
- Von 348 Anträgen wurden bisher nur neun bewilligt und 142 abgelehnt.
- Die Opposition in Bayern fordert, dass alle Corona-Bussgelder zurückgezahlt werden sollen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Corona-Gesetz in Bayern, das im April 2020 galt, die Grundrechte zu stark einschränkte. Deshalb müssen die verhängten Bussgelder zurückgezahlt werden.
Bayern muss Corona-Bussgelder zurückerstatten
Die Rückerstattung gestaltet sich jedoch kompliziert: Von 348 Anträgen wurden bisher nur neun bewilligt und 142 abgelehnt. Das Gesundheitsministerium beruft sich auf die genauen Umstände des Verlassens des Hauses und darauf, mit wem man unterwegs war. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn man mit Angehörigen des eigenen Haushalts draussen war.
Opposition in Bayern widerspricht
Die Opposition meint allerdings, dass alle Bussgelder laut der richterlichen Entscheidung zurückgezahlt werden sollten. Trotz über 20'000 verhängter Bussen sind nur wenige Anträge eingegangen. Deshalb nimmt der Bund an, dass nur wenige hinzukommen werden.