Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt weiterhin in Haft
Der Anwalt von Julian Assange reichte einen Antrag auf dessen Freilassung ein. Ein Londoner Gericht hat ihn abgelehnt. Der Wikileaks-Gründer bleibt in Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt weiterhin in Haft.
- Ein Gericht in London hat einen Antrag auf dessen Freilassung abgelehnt.
- Assange sitzt seit 15 Monaten in London in Haft.
Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Grossbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgelehnt.
Anwalt kämpft für Freilassung
Der Anwalt von Julian Assange hat vor einem Londoner Gericht für eine Freilassung des Wikileaks-Gründers gegen Kaution geworben. Die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags am vergangenen Montag habe die Lage für den 49-Jährigen geändert. Dies sagte Edward Fitzgerald am Mittwoch während der Verhandlung in London.
Assange habe keinen Grund, aus dem Land zu fliehen, sondern vertraue dem ordnungsgemässen Verfahren in Grossbritannien. Ausserdem betonte Fitzgerald die persönliche Situation des gebürtigen Australiers.
Assange sitzt seit 15 Monaten in London in Haft. Er solle nun wenigstens seine «bedingte Freiheit» wiedererhalten, sagte der Anwalt.
Gesundheitszustand von Julian Assange kritisch
Die Richterin hatte bei der Ablehnung des Auslieferungsantrags auf den psychischen Gesundheitszustand und die US-Haftbedingungen verwiesen.
Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.
Die US-Justiz kündigte Berufung an. Sie wirft Assange vor, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen zu veröffentlichen. Assange drohen in den USA im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.