Im Aargau wurden eine Frau und zwei Männer spitalreif geprügelt. Der Anwalt des Angeklagten lenkt vor Gericht die Aufmerksamkeit auf dessen «DSDS»-Auftritt.
gewalt
Ein Aargauer musste sich vor Gericht verantworten. Hintergrund: eine Schlägerei mit drei Verletzten. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Aargau kam es im Mai 2022 zu einer Schlägerei.
  • Eine Frau und zwei Männer wurden von einem damals 21-Jährigen spitalreif geprügelt.
  • Dass er mal bei «DSDS» Dieter Bohlen «begeisterte», brachte ihm vor Gericht nichts.
Ad

«Eine schöne Stimme macht noch keinen feinen Menschen», sagt der Staatsanwalt vor dem Bezirksgericht Zofingen AG. Es geht um eine Schlägerei, bei der eine Frau und zwei Männer spitalreif geprügelt wurden.

Der Beschuldigte: ein junger Mann, der mal bei «Deutschland sucht den Superstar» mitgemacht hat. Dort habe Peter* sogar Dieter Bohlen begeistern können, betont der Verteidiger. Die Richter zeigen sich davon jedoch unbeeindruckt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Aber von vorne: Alles beginnt damit, dass der damals 21-jährige Peter an einem Samstagnachmittag im Mai 2022 das Auto seiner Nachbarin Rosmarie* zuparkiert. Dann gehen die Versionen der Geschehnisse auseinander.

60-Jährige trägt diverse Prellungen davon

Peter erklärt vor Gericht, er habe seinen Vater schreien hören. Die Nachbarin habe ihn zuvor nach draussen geholt, weil ihr Auto zuparkiert war. Rosmarie habe den Vater «gegen die Brust gestossen».

Peter sei daraufhin nach draussen gegangen und habe von der Nachbarin wissen wollen, warum sie das getan habe. Doch auch auf ihn sei die 60-Jährige losgegangen, zudem habe sie ihn übel beschimpft.

«Sie wollte mir ins Gesicht fassen, ich habe sie auf Abstand gehalten», berichtet der Angeklagte laut «Aargauer Zeitung». Weiter erklärt er, Rosmarie sei eine unangenehme Frau mit rassistischen Tendenzen. Geschlagen habe er sie aber nicht – er schlage keine Frauen.

gewalt
Ein junger Mann musste sich wegen Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Zofingen AG verantworten. (Symbolbild)
dieter bohlen
Der Anwalt erklärt: Der Angeklagte habe bei «Deutschland sucht den Superstar» Dieter Bohlen begeistern können. (Symbolbild)
gericht
Das Gericht liess sich davon jedoch nicht beeindrucken. (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Der Vater habe Rosmarie beschimpft und sich vulgär geäussert. Peter habe dann, als er dazustiess, der Frau mehrmals gegen Gesicht, Kinn und Rücken geschlagen. Die 60-Jährige erlitt diverse Prellungen, verlor zwei Backenzähne und wurde mehrere Tage krankgeschrieben.

Auch ein Nachbar wurde bei der Schlägerei verletzt. Er hatte das Ganze beobachtet und wollte Rosmarie helfen. Peter behauptet, der Mann sei auf ihn zugestürmt und sie hätten sich gleichzeitig geschlagen.

Schaust du «Deutschland sucht den Superstar»?

Die Staatsanwaltschaft nimmt ihm jedoch auch diese Geschichte nicht ab. Denn der Nachbar hat sich 2016 die Wirbelsäule gebrochen und ist seitdem IV-Rentner. Nach der Rangelei musste er mit einer gebrochenen Nase ins Spital. Laut Anklage hat Peter ihn geschlagen.

«Ich bin ein ruhiger Mensch»

Schliesslich wurde auch der Lebenspartner von Rosmarie auf die Auseinandersetzung aufmerksam. In der Anklage heisst es laut der Zeitung, er habe nur gefragt, was los sei.

In den Händen hielt der 58-Jährige sein Portemonnaie und Autoschlüssel. Deshalb habe er sich gegen Peters Schlag auf den Kopf kaum wehren können. Laut Staatsanwaltschaft erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Ohrmuschel-Bluterguss sowie verschiedene Prellungen.

Der Angeklagte stellt die Geschehnisse jedoch anders dar: «Er hat mit meinem Vater geschimpft und mir vorgeworfen, ich hätte seine Frau geschlagen. Dann hat er mich angegriffen.» Die beiden hätten sich gegenseitig geschlagen.

stimme mikrofon
«Eine schöne Stimme macht noch keinen feinen Menschen», so der Staatsanwalt. (Symbolbild) - Pexels

Die Frage, ob er ein Gewaltproblem habe, verneint Peter vor Gericht. «Ich bin ein ruhiger Mensch», meint er. Er habe sich an jenem Samstagnachmittag «einfach gewehrt». Der Anwalt erklärt, Peter könne seine Gefühle durch Gesang vermitteln.

Die drei Kläger und zwei Zeugen sagten bei der Staatsanwaltschaft jedoch etwas anderes aus. Die Spitalberichte kann sich auch Peter vor Gericht nicht erklären.

Drei Jahre Freiheitsstrafe für Angeklagten

Gerichtspräsident Thomas Meier sagt: «Selten ist der Sachverhalt so klar.» Die Berichte und die dokumentierten Verletzungen hätten ein klares Bild ergeben. «Sie wurden von keinem der Opfer angegriffen», hält Meier laut «Aargauer Zeitung» fest.

Peter wird einstimmig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dies wegen versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung. Ein Jahr davon muss er hinter Gitter, zwei wurden bedingt ausgesprochen. Zudem muss Peter eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken zahlen.

* alle Namen geändert

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Dieter BohlenStaatsanwaltFrankenGerichtRentnerVaterDSDS