Gesetz

Aargauer Regierungsrat will Sportförderung in einem Gesetz regeln

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau soll die Sportförderung als staatliche Aufgabe in einem neuen Sportgesetz festgeschrieben werden.

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Der Regierungsrat des Kantons Aargau will die Förderung des Sports in einem Gesetz regeln. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Kanton Aargau soll die Sportförderung als staatliche Aufgabe in einem Sportgesetz verankert werden. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf nach positiven Reaktionen in der Anhörung dem Kantonsparlament ohne Anpassungen zur Beratung zugestellt.

Bei der kantonalen Sportförderung gehe es etwa um den Vollzug von Jugend und Sport (J+S), die Förderung des freiwilligen Schulsports oder die Unterstützung von Sportorganisationen. Ebenso um den Bau, die Sanierung und den Unterhalt von Sportbauten. Dies schrieb der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft.

Rund zwei Drittel der Ausgaben aus dem Swisslos-Sportfonds fliessen demnach in die Sportinfrastruktur, wovon der weitaus grösste Teil den Gemeinden zugutekommt.

Koordination für effizienteren Einsatz

Um einen effizienten Einsatz der knappen kantonalen Mittel zu gewährleisten, solle die Koordination der Sportinfrastrukturen sowohl zwischen Kanton und Gemeinden als auch unter den Gemeinden verstärkt werden.

Der Regierungsrat will finanzielle Unterstützungsbeiträge an Sportorganisationen wie Verbände, Vereine oder Leistungssportzentren neu davon abhängig machen, dass sie sich für die Grundsätze eines fairen und sicheren Sports einsetzen und das physische und psychische Wohl der Sportlerinnen und Sportler sicherstellen.

Das Sportgesetz soll die Möglichkeit schaffen, bei Bedarf Projekte von besonderem kantonalem Interesse auch mit Geldern aus der Kantonskasse zu unterstützen, wenn der Swisslos-Sportfonds nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen kann, wie der Regierungsrat weiter vorschlägt.

Erstes eigenes Sportgesetz für Aargau

Der Kanton Aargau hat bislang kein eigenes Sportgesetz. Heute ist die Sportförderung in zwei Verordnungen geregelt. Der Regierungsrat will jedoch dem Grundsatz der Kantonsverfassung folgen, wonach «alle wichtigen Bestimmungen» in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. 19 andere Kantone haben bereits ein Sportgesetz.

Nach den Beratungen im Grossen Rat soll das Sportgesetz per 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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