Gericht

Aargauer Tierquäler muss mit unbedingter Freiheitsstrafe rechnen

Keystone-SDA
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Obwalden,

Ein Tierhalter muss sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zofingen AG verantworten. Ihm wird unter anderem mehrfache vorsätzliche Tierquälerei vorgeworfen.

Auf dem Grundstück des Mannes in Oftringen AG wurden im Februar 2020 etliche tote Tiere aufgefunden. Die Probleme des Tierhalters waren den Behörden bekannt. (Archivbild)
Auf dem Grundstück des Mannes in Oftringen AG wurden im Februar 2020 etliche tote Tiere aufgefunden. Die Probleme des Tierhalters waren den Behörden bekannt. (Archivbild) - sda - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar 2020 fand die Polizei beim Tierhalter etliche tote Tiere vor.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Ein Tierhalter hat sich am heutigen Dienstag vor dem Bezirksgericht Zofingen AG unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu verantworten. Der vorbestrafte Schweizer ist auch wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Anfang Februar 2020 waren bei einer Polizeikontrolle auf dem Grundstück des Mannes in Oftringen AG etliche tote Tiere sowie Tiere, die sich in sehr schlechtem Zustand befanden, aufgefunden worden. Die Schafe und Ziegen wurden in einem Gehege gehalten, in dem geeignete Fütterungseinrichtungen fehlten. Die vorhandenen Futterkrippen waren zum Teil mit Mist gefüllt, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Zudem lagen im Gehege Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte herum. Ein Schaf war qualvoll verendet, weil es sich in einem solchen Drahtgeflecht verfangen hatte. Den Hühnern standen weder Wasser, Futter noch genügend geeignete Nester für Legehennen zur Verfügung. Auch die Hunde und Katzen des Beschuldigten wurden in einem stark vernachlässigten Zustand vorgefunden. Der 58-jährige Mann war zunächst festgenommen worden.

Kontrolleuren Zugang verwehrt

Im April 2019 soll er bei einer Kontrolle des Veterinärdienstes den Kontrolleuren den Zugang zum Stall der Legehennen verwehrt und ihnen mit einem Holzknüppel gedroht haben.

Der Tierschutzfall erregte viel Aufmerksamkeit - und die Kantonsbehörden wurden kritisiert, weil sie nicht rechtzeitig durchgegriffen hatten. Als Konsequenz verstärkten die Behörden die Kontrollen und bauten ein internes Monitoring der auffälligen Tierhaltenden auf.

Der kantonale Veterinärdienst nimmt nach eigenen Angaben nun bei Betrieben «konsequent unangemeldete und risikobasierte Kontrollen» vor. Die Behörden gehen auch Meldungen aus der Bevölkerung nach.

Im vergangenen Jahr stellte der kantonale Veterinärdienst in 20 Nutztier- und 113 Heimtierhaltungen Tierschutzverstösse fest. Der Veterinärdienst reichte jeweils Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Für 4 Nutztier- und 14 Heimtierhalter wurden Tierhalteverbote erlassen.

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