Alpsaison wird zum immateriellen Kulturerbe der Unesco
Die Alpsaison wurde von der Unesco zum immateriellen Kulturerbe erklärt. Die Entscheidung wurde während der 18. Sitzung getroffen.
Die Unesco hat die Alpsaison in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Als beispielhafte Tradition der Schweizer Berggebiete vereine die Alpsaison Fertigkeiten, Bräuche und Rituale rund um die Alpwirtschaft, teilte das Bundesamt für Kultur (BAK) am Dienstag mit.
Vieh zum Sömmern auf hochgelegene Weiden zu treiben, ist eine lebendige Tradition, die spätestens seit dem Mittelalter belegt ist.
Seither wurde die Alpsaison laufend den lokalen klimatischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst, wie das BAK weiter mitteilte. Auch hochwertige Lebensmittel, für die die Schweiz bekannt ist, wurden und werden während der Alpsaison produziert.
Traditionen als offizielles Erbe
Die Alpsaison vereine ein ganzes Repertoire an Bräuchen, Fertigkeiten und Ritualen, das sie zu einem äusserst lebendigen Kulturerbe macht, hiess es weiter. Darunter fallen zum Beispiel der Alpauf- und Alpabzug, das Wissen über Weidewirtschaft und das Käsen, die Handwerkstechniken bei der Geräteherstellung oder das reiche traditionelle Liedgut. Dies mache die Alpsaison zu einem äusserst lebendigen Kulturerbe.
Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen.
Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie traditionelles, handwerkliches Fachwissen.
Entscheidung in Botsuana gefallen
Die Entscheidung, die Schweizer Alpsaison in die Liste aufzunehmen, fällte das Zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes an seiner 18. Sitzung in Kasane (Botsuana).
Das im März 2022 vorgelegte Bewerbungsdossier wurde vom BAK sowie von Fachleuten aus den Bereichen Kulturerbe und Landwirtschaft zusammengestellt. Unterstützt wurden sie dabei laut BAK von einer erweiterten Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Alpwirtschaft, der Kantone, von Museen, Naturparks und anderen relevanten Organisationen.
Dank diesem breit abgestützten Ansatz hätten Vielfalt und Reichtum der alpinen Traditionen abgebildet und wichtige Themen in Bezug auf den Nachwuchs und die Anpassung an den Klimawandel aufgezeigt werden können. Um den aktuellen Herausforderungen für die Weitergabe der Tradition zu begegnen, seien gemeinsam Massnahmen in den Bereichen sektorenübergreifende Zusammenarbeit, Ausbildung, Personalgewinnung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Vermittlung des Kulturerbes und interdisziplinäre Forschung erarbeitet worden, hiess es weiter.
Die Schweiz ist gegenwärtig auch an der Aufnahme der traditionellen Bewässerung auf die Liste des immateriellen Kulturerbes der Unesco beteiligt. Bei der traditionellen Bewässerung werden vorübergehend kleine Gräben ausgehoben oder Wasser aufgestaut, um künstliche Überläufe zu schaffen. Diese nachhaltige Form der Wasserversorgung diene laut Unesco dazu, trockene Gebiete zu kultivieren. Neben dem landwirtschaftlichen Nutzen habe die Technik zudem positive Auswirkungen auf die Biodiversität.
Das Zwischenstaatliche Komitee wird die multinationale Kandidatur unter der Federführung von Österreich in den kommenden Stunden behandeln, teilte das BAK mit. In der Schweiz sind die Wässermatten des Oberaargaus in den Kantonen Bern und Luzern sowie die Suonengeteilschaften im Wallis (Oberwalliser Sonnenberge, Geteilschaften von Ayent, Lens, Trient, Nendaz und Grächen) in diese Kandidatur eingebunden.