Annahme von Beschwerde zu Wiler Schulvertrag zeichnet sich ab
Das Bundesgericht neigt dazu, die Beschwerde gegen eine religiös geführte Mädchensekundarschule zu unterstützen.
Am Bundesgericht zeichnet sich eine Gutheissung der Beschwerde der Jungen Grünen St. Gallen gegen den Nachtrag zum Schulvertrag mit der vom Kloster St. Katharina in Wil geführten Mädchensekundarschule ab. Die abschliessende Abstimmung hat noch nicht stattgefunden.
Derzeit haben sich drei Richter für eine Gutheissung ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach werden mit dem Vertrag die Glauben- und die Gewissensfreiheit und das Diskriminierungsverbot verletzt.
Richter sehen Grundrechte verletzt
Sie erachten die christliche beziehungsweise katholische Ausrichtung der Schule für problematisch. Die öffentliche Schule sei ans Neutralitätsgebot gebunden. Die Vergabe eines Leistungsvertrags der öffentlichen Schule an eine klar religiös ausgerichtete Schule sei somit mit verschiedenen Grundrechten nicht vereinbar.