Appellationsgericht Basel-Stadt muss sich nach Urteil rechtfertigen
Rund um den Vergewaltigungsfall an der Elsässerstrasse gab es im Juli einen grossen Wirbel. Nun verringerte das Appellationsgericht Basel-Stadt das Strafmass.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Strafmass des Vergewaltigers, der sich 2020 an einer Frau verging, wurde gekürzt.
- Daraufhin gab es einen grossen Aufruhr.
- Nun veröffentlicht das Appellationsgericht Basel-Stadt ein weiteres Statement.
Im Februar 2020 wurde eine 33-jährige Frau an der Elsässerstrasse in Basel vergewaltigt. Zuerst wurde er zu vier Jahren und drei Monaten Haft sowie acht Jahren Landesverweis verurteilt.
Später reduzierte das Appellationsgericht Basel-Stadt seine Haftstrafe auf drei Jahre und kürzte den Landesverweis auf sechs Jahre. Zudem wurde die Geldstrafe von 12'000 auf 9000 Franken verringert.
Dies sorgte in den sozialen Medien für grosse Aufruhr. Als Reaktion versammelten sich viele Personen vor dem Appellationsgericht, um gegen das Urteil zu protestieren. Bereits damals meldete sich das Gericht zu Wort – nun wurde ein weiteres Statement veröffentlicht.
Strafe war «ausgesprochen hoch»
In der neuen Medienmitteilung schreibt das Appellationsgericht Basel-Stadt: «Die Neubewertung der Strafzumessung bedeutet weder eine Infragestellung der Tat noch eine Zuweisung von Mitverantwortung des Opfers», wie «Blick» berichtet.
Das gefällte Strafmass sei zudem «ausgesprochen hoch» ausgefallen, wie die «BaZ» zitiert.