Ärztin ist zu schnell in 50er-Zone – und verliert vor Bundesgericht
Eine Ärztin aus dem Bezirk Meilen ZH wehrte sich gegen eine Geschwindigkeitsbusse. Der Fall ging bis vor das Bundesgericht.
![radarfalle auto](https://c.nau.ch/i/RPwwJZ/900/radarfalle-auto.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Ärztin wurde mit circa 80 km/h innerorts geblitzt.
- Sie wollte die Busse von 1200 Franken nicht bezahlen und zog bis vor das Bundesgericht.
- Nun muss sie die Busse zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Eine Ärztin aus dem Bezirk Meilen ZH wurde im Sommer 2020 mit ihrem Mercedes-Geländewagen geblitzt. Laut «Tagesanzeiger» fuhr sie 80 Kilometer pro Stunde in einer 50er-Zone.
Das Bezirksgericht Meilen ZH verurteilte sie deshalb wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.
Doch die Frau wollte die Busse von 1200 Franken nicht bezahlen. Sie argumentierte, sie habe sich ausserorts gewähnt.
![Bundesgericht Lausanne](https://c.nau.ch/i/Ae005P/900/bundesgericht-lausanne.jpg)
Die Frau focht das Urteil durch alle Instanzen an. Sie argumentierte, dass die Höchstgeschwindigkeit am Messort nicht signalisiert gewesen sei.
Die Bundesrichter liessen sich nicht überzeugen. Das Strassenstück sei eng und unübersichtlich und klar als Innerortsstrecke erkennbar. Zudem sei die Frau ortskundig, da sie im selben Ort wohnt.
Das Gericht schlussfolgerte, sie hätte wissen müssen, dass dort maximal 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind.
Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht deshalb abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Ärztin muss nun zusätzlich zur Busse die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Der Betrag für den Weiterzug beläuft sich laut dem «Tagesanzeiger» auf 3000 Franken.