Australierin erkämpft sich den Schweizer Pass vor Gericht
Eine adoptierte Australierin erfährt mit 21 Jahren, dass ihre leiblichen Eltern Schweizer sind. Daraufhin beginnt ihr Kampf um die Staatsbürgerschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- In einem Vorort von Sydney wird im Herbst 1970 ein Mädchen geboren.
- Die leiblichen Eltern – beide Schweizer – geben es zur Adoption frei.
- Als die Frau später Schweizerin werden will, heisst es vom Gemeindeamt, es sei zu spät.
Mit 21 Jahren erlebt eine Frau in Australien einen Schock: Sie erfährt, dass es sich beim Ehepaar, bei dem sie aufgewachsen ist, gar nicht um ihre leiblichen Eltern handelt.
Es stellt sich heraus: Nachdem sie 1970 in Sydney das Licht der Welt erblickt hatte, wurde sie von ihren unverheirateten Eltern zur Adoption freigegeben. Die leibliche Mutter ist eine Zürcherin, der Vater stammt aus dem Kanton Jura.
Die junge Erwachsene will ihre biologischen Eltern aufspüren und kontaktiert das damalige Swiss National Tourist Office in Australien. 1995 macht sie ihre Mutter ausfindig, ein Jahr später auch den Vater.
Im Jahr 2022 stellt die Frau beim Gemeindeamt des Kantons Zürich den Antrag, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten. Doch dieser wird abgelehnt, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Der Grund: Sie habe das Schweizer Bürgerrecht bereits vor 30 Jahren verwirkt.
Die Frau gibt jedoch nicht so schnell auf. Sie legt bei der kantonalen Direktion der Justiz und des Innern Rekurs gegen den Bescheid ein.
Kinder Schweizer Eltern, die im Ausland geboren sind, verwirken das Schweizer Bürgerrecht, wenn es bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres keine Meldung bei einer schweizerischen Behörde gibt. Das schreibt Artikel 10 des Bürgerrechtsgesetzes vor. Und genau das wurde im Fall der adoptierten Australierin zum Problem.
Landkarte spielt entscheidende Rolle
Die Justizdirektion sieht es so wie das Gemeindeamt: Die Frau habe sich erst im Jahr 2017 bei dem schweizerischen Generalkonsulat in Sydney gemeldet, also 25 Jahre zu spät. Doch die Australierin argumentiert, dass sie sich ja bereits im Jahr 1991 beim Swiss National Tourist Office gemeldet hatte. Als Beweis führt sie eine Schweizer Landkarte mit dem markierten Heimatort ihrer Mutter an.
Die Frau geht bis vors Verwaltungsgericht – welches ihr schliesslich recht gibt. Das Gericht hält fest: Das Bürgerrechtsgesetz führe nicht abschliessend aus, was als genügende Meldung anerkannt werden könne. Im Zweifelsfall sei «von einer Meldung auszugehen und die Verwirkung nur in Ausnahmefällen anzunehmen».
Da die Frau sich sofort meldete, als sie herausfand, dass sie adoptiert ist, heisst das Gericht ihre Beschwerde gut. Somit hat die 54-Jährige es geschafft, sich den Schweizer Pass zu erkämpfen.