Gegen Masern: Impfpflicht an deutschen Schulen und Kitas rechtens
Die Impfpflicht gegen Masern in deutschen Schulen und Kitas ist verfassungskonform. Mehrere Beschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Masernimpfpflicht in Kitas bestätigt.
- Es wurden mehrere Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
- Seit März 2020 ist die Impfpflicht gegen Masern in Kraft.
Die Impfpflicht gegen Masern an deutschen Schulen und Kitas ist rechtens. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Pflicht endgültig gebilligt.
Mehrere Verfassungsbeschwerden von Eltern gegen Masern ungeimpfter Kinder wurden als unbegründet abgewiesen. Das Gericht in Karlsruhe gab die Entscheidung am Donnerstag bekannt. Bereits im Mai 2020 hatte es die Impfpflicht in einem Eilverfahren vorläufig bestätigt.
Impfpflicht gerechtfertigt
«Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt». Dies erklärte das Gericht mit Bezug auf die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz.
Der Gesetzgeber habe dem Schutz der durch eine Maserninfektion gefährdeten Menschen «ohne Verstoss gegen Verfassungsrecht» Vorrang vor den Interessen der Kläger und ihrer Kinder eingeräumt. Die Folgen bei Nichtbeachtung seien diesen «zuzumuten».
Impfung gegen Masern seit März 2020 obligatorisch
Die Masernimpfpflicht war zum 1. März 2020 eingeführt worden, um den Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Kita-Besuch seither nur noch mit Impf- oder Immunitätsnachweis möglich.
Dagegen klagten Eltern betroffener Kinder. Die Masernimpfpflicht gilt grundsätzlich auch in Schulen. Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber nicht möglich. Die Schule informiert die Gesundheitsämter, es drohen Bussgelder für Eltern.