Berner Zahnarzt zahlt 15 Jahre lang keine Steuern und Sozialabgaben
Obwohl das Bundesgericht die Beschwerde des Berner Zahnarztes abgewiesen hat, zahlt er weiterhin nicht. Nun lässt ein Gericht den Konkurs eröffnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 15 Jahren zahlt ein Berner Zahnarzt weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben.
- Er wehrt sich mit Staatsverweigerer-Argumenten, das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.
- Nun wird Konkurs über ihn eröffnet und somit werden seine Konten gesperrt.
Ein Berner Zahnarzt sorgt bei den Behörden schon länger für Stunk. Denn der Mann zahlt seit 15 Jahren weder Steuern noch die Abgaben für die Sozialversicherungen AHV, IV, EO und ALV.
Gleichzeitig befinden sich auf den Konten seiner beiden Töchter sechs Millionen Franken. Wegen dieser Verstösse wurde er eigentlich zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Ausgleichskasse fordert Konkurs – 485'000 Franken nicht gezahlt
Obwohl das Bundesgericht im Juli seine Beschwerde abweist, zahlt der Zahnarzt die offenen Rechnungen weiter nicht. Die Ärzteausgleichskasse Medisuisse lässt das aber nicht auf sich sitzen. Mit einer Klage will sie über ihn den Konkurs verhängen lassen, wie die «Berner Zeitung» nun berichtet.
Denn als Zahnarzt hätte er die Sozialversicherungsausgaben Medisuisse bezahlen müssen. Der Ausgleichskasse schuldet der Mann nämlich 485'000 Franken. Das Problem: Die Vorladung des Regionalgerichts lässt sich nicht zustellen. Der Mann nimmt keine eingeschriebenen Briefe an, sei früheren Verfahren zu entnehmen.
Als das Gericht eine Vorladung zu einem zweiten Termin im Handelsamtsblatt veröffentlicht, taucht der Zahnarzt dann tatsächlich zur Verhandlung auf. Doch nur, um dem Richter einen Brief zu übergeben. Danach verlässt der Mann den Gerichtssaal wieder.
Staatsverweigerer-Argumente
«Man hat das Recht, Steuern nicht zu bezahlen», behauptet er: Steuern seien keine Schuld nach Obligationenrecht, argumentiert er im Staatsverweigerer-Stil.
Gleichzeitig beteuert der 64-Jährige, eben kein solcher Staatsverweigerer zu sein. Und beklagt sich danach, dass er «wie eine Firma» besteuert worden sei. Den Argumenten des Mannes widerspricht Adriano Marantelli, Professor für Steuerrecht an der Universität Bern, gegenüber der Zeitung.
Wer Steuern zahlen muss, werde sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im Steuergesetz des Kantons festgehalten. Zudem müssen Mediziner mit eigener Praxis über ihre Ausgaben Buch führen. Nur so könne der Staat wissen, wie viel Steuern Selbstständig-Erwerbende bezahlen müssten.
Konten werden gesperrt – doch viel Geld wurde bereits abgehoben
Das sieht offenbar auch der Richter so: In Abwesenheit des 64-Jährigen hält er im schriftlichen Urteil fest, dass über den Mann ein Konkurs eröffnet wird. Damit ist klar, dass der Zahnarzt nicht mehr über sein Vermögen verfügen kann. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Nach der Konkurs-Publikation sind alle Schweizer Banken angewiesen, alle auf ihn lautenden Konten zu melden. Das führt zur Sperrung der Konten und zur Beschlagnahmung allfälliger Vermögenswerte – zumindest bis die Forderungen sämtlicher Gläubiger beglichen sind.
Doch laut der Zeitung sei es fraglich, ob die Konkurseröffnung den Mann gross einschränken wird. Schliesslich sei aus dem Strafprozess ersichtlich, dass er allein von 2010 bis 2013 etwa 2,8 Millionen Franken in bar abgehoben hat.