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Botschafter der Europäischen Union: Ausnahme sei «unvorstellbar»

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Bern,

Ein Abschluss des Rahmenabkommen mit der EU ist möglich. Für den Botschafter der Europäischen Union sei eine Ausnahme für die Schweiz aber unvorstellbar.

Botschafter der Europäischen Union
Der EU-Botschafter in der Schweiz, Petros Mavromichalis. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ende der Gespräche mit der EU über das Rahmenabkommen ist in baldiger Sichtweite.
  • Der EU-Botschafter ist der Meinung, dass eine Lösung in den nächsten Wochen möglich ist.
  • Eine Ausnahme bei der Auslegung des EU-Rechts sei jedoch «unvorstellbar».

Laut des EU-Botschafters in der Schweiz ist ein Abschluss der Gespräche über ein Rahmenabkommen in den nächsten Wochen möglich. Die umstrittenen Dossiers würden aber nicht nochmals geöffnet, sagte Petros Mavromichalis im Interview mit dem «SonntagsBlick».

Botschafter der Europäischen Union: «Lösung sei in den nächsten Wochen möglich»

Mavromichalis erklärte, dass «mit etwas gutem Willen von beiden Seiten» eine Lösung innerhalb der nächsten Wochen möglich sein sollte. «Da, wo es Interpretationsspielraum gibt, bieten wir gerne Hand für Klärungen», sagte er. «Was wir nicht tun werden: die umstrittenen Dossiers nochmals öffnen.» Die Verhandlungen seien beendet, erklärte der Botschafter der Europäischen Union.

Was den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeht, dessen vorgesehene Rolle in der Schweiz massiv kritisiert wird, gebe es keinen Verhandlungsspielraum. «Für die EU ist die Rolle des EuGH kein Thema mehr».

Ausnahme für die Schweiz sei «unvorstellbar»

«Es ist unvorstellbar, der Schweiz bei der Auslegung von EU-Recht eine Ausnahme zu gewähren. Das Prinzip der Einheit des EU-Rechts innerhalb des Binnenmarkts ist unantastbar», sagte Mavromichalis. Die EU zwinge schliesslich niemanden, an ihrem Binnenmarkt teilzunehmen, sagte der Botschafter der Europäischen Union weiter.

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Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Das heisst alle Treibhausgase vermeiden oder speichern. - dpa

Beim Lohnschutz sei die EU bereit, «Zusicherungen zu machen». Aber man werde nicht auf Punkte wie die Acht-Tage-Regel zurückkommen, wo bereits Kompromisse gefunden worden seien. «Wir akzeptieren eine Voranmeldefrist von vier Tagen für EU-Unternehmen.»

Ein Scheitern wäre eine «grosse Enttäuschung»

Ein Scheitern des Rahmenabkommens wäre für Mavromichalis eine «grosse Enttäuschung», sagte er weiter. «Viel guter Wille wäre umsonst gewesen.» Die EU und die Schweiz würden in der jetzigen Situation stehen bleiben. Es werde keine neuen Marktzugangsabkommen geben und die bestehenden würden nicht mehr aufdatiert, sagte der Botschafter der Europäischen Union.

Regelung im Umgang mit Streitigkeiten

Der Bundesrat hat 2018 mit der EU ein Rahmenabkommen ausgehandelt. Dabei ging es um die Übernahme von neuem Recht und zur Regelung im Umgang bei Streitigkeiten. Heute besteht das Vertragsnetz aus rund 20 zentralen bilateralen Abkommen und über 100 weiteren Verträgen.

Wegen offener Streitpunkte und Widerstand im Parlament unterzeichnete die Schweizer Regierung das Abkommen bislang nicht. Diese Woche begannen in Brüssel Klärungsgespräche.

Bei den aktuellen Gesprächen geht es vor allem um drei noch offene Punkte: die flankierenden Massnahmen, die Unionsbürgerschaft und die Staatsbeihilfen. Während sich die Schweiz viel davon verspricht, handelt es sich dabei aus Brüsseler Sicht nur noch um Formalien.

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