Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Milliardär Rybolowlew ein
Die Bundesanwaltschaft entlastet Dmitri Rybolowlew von Verdacht «verbotener Handlungen für einen fremden Staat».
In der Justizaffäre zwischen dem Genfer Kunsthändler Yves Bouvier und dem russischen Milliardär Dmitri Rybolowlew hat die Bundesanwaltschaft ein Verfahren eingestellt. Bouvier hatte Rybolowlew beschuldigt, ihn unter einem Vorwand nach Monaco gelockt zu haben, um ihn dort festnehmen zu lassen.
Das Urteil der Bundesanwaltschaft, das am Dienstag von Rybolowlews Verteidigern übermittelt wurde und der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, entlastet den russischen Geschäftsmann vom Verdacht «verbotener Handlungen für einen fremden Staat».
Sie sei nach einer sorgfältigen Analyse der Verfahrensakten zum Schluss gekommen, dass die Verteidigung eine plausible Version vorgelegt habe, welche die Verwirklichung der Straftat infrage stelle, heisst es im Urteil der Bundesanwaltschaft. Sie hatte das Verfahren gegen Rybolowlew 2017 eröffnet.
Vorwürfe wegen Kunstkauf
In einem anderen Fall hatten Rybolowlew und Bouvier nach einem jahrelangen Streit Ende 2023 eine Einigung erzielt. Die Genfer Staatsanwaltschaft stellte das von Rybolowlew angestrengte Verfahren ein.
Der Russe hatte den Genfer beschuldigt, ihm zwischen 2003 und 2014 38 Kunstwerke zu einem überhöhten Preis verkauft zu haben. Dadurch habe er rund eine Milliarde Franken verloren. Unter den Objekten waren Bilder bekannter Maler wie Pablo Picasso, Amedeo Modigliani und Gustav Klimt.
Bouvier wies die Anschuldigung zurück. Er sagte, dass die Angriffe von Rybolowlew auf ihn nichts mit dem Verkauf von Kunstobjekten zu tun hätten.
Die Scheidung des Milliardärs im Jahr 2015 sei der wahre Grund gewesen, ihn anzugreifen. Rybolowlew habe in der, wie Bouvier es nannte, «teuersten Scheidung der Geschichte» den Wert seiner Kunstsammlung herabsetzen wollen.