Bundesgericht

Bundesgericht kippt Freispruch für Zürcher Vergewaltiger

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht ist verpflichtet, eine neue Entscheidung zu treffen, nachdem das Bundesgericht den umstrittenen Freispruch aufgehoben hat.

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Das Zürcher Obergericht. (Archivbild) - keystone

Das Bundesgericht hat einen Freispruch des Zürcher Obergerichts gekippt. Dieses hatte einen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil auf die Aussagen der Frau «nicht abgestützt werden könne».

Dass auf die Aussagen der Frau nicht abgestützt werde, sei «willkürlich», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Zudem seien die Zeugen, die ausgesagt hätten, dass sie nach der Tat weinend auf dem Boden zusammengebrochen sei, glaubhaft.

Das Bundesgericht kam somit zum Schluss, dass der Freispruch falsch war. Das Zürcher Obergericht muss nun neu entscheiden. Im September 2020 bot der Beschuldigte einer Frau an, sie in ihr Hotel zu fahren. Statt zum Hotel fuhr er jedoch auf einen Kiesplatz, wo er die Frau aus dem Auto zerrte und vergewaltigte.

Gegenüber den Ermittlern betonte er stets, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Gemäss Zeugen war die Frau danach jedoch in einem schlimmen psychischen Zustand. Während der Tat auf dem Kiesplatz war sie in einer Art Schockstarre, auch «Freezing» genannt.

Opfer erst später offen über Schmerzen

In ersten Befragungen erzählte sie nur von einer Beule am Kopf und einem schmerzenden Schienbein. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sagte sie den Ermittlern, dass sie auch Schmerzen im Unterleib gehabt habe. Dies führte dazu, dass das Obergericht den Mann vom Vergewaltigungs-Vorwurf freisprach.

Das Obergericht war der Ansicht, dass auf die Aussagen der Frau nicht abgestützt werden könne. Ihre Angaben bezüglich Schmerzen seien «unterschiedlich ausgefallen». Nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» sei der Mann vom Vergewaltigungs-Vorwurf freizusprechen.

Verurteilt wurde er nur wegen Pornografie, wofür er eine bedingte Geldstrafe erhielt. Die Oberstaatsanwaltschaft akzeptierte dies nicht und zog vor Bundesgericht.

Die erste Instanz, das Bezirksgericht Bülach, hatte den Mann im September 2022 noch zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt, wovon er 12 Monate absitzen sollte. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe und einen Landesverweis von sieben Jahren. Dem Opfer sollte er eine Genugtuung von 15'000 Franken zahlen.

Urteil 6B_759/2024 vom 10. Januar 2025

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