Bundesrat plant härtere Strafen für Schmuggler in bestimmten Fällen
Im Kampf gegen Fleischschmuggel hält der Bundesrat einen Einsatz zusätzlicher Grenzwächter für unverhältnismässig.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat sieht beim Fleischschmuggel keinen grossen Handlungsbedarf.
- Die Kantone sollen in Zukunft gewisse Fälle härter bestrafen können.
Allerdings sollen die Kantone Schmuggler in bestimmten Fällen künftig härter bestrafen können, wie aus einem von der Landesregierung am Mittwoch gutgeheissenen Bericht hervorgeht.
Im Rahmen der laufenden Zollgesetzrevision plant der Bundesrat eine Anhebung der Strafobergrenze von einem auf drei Jahre in bestimmten Fällen, wie er im Bericht «Den Fleischschmuggel wirkungsvoll eindämmen» schreibt. Den Bericht hatte Nationalrat Marcel Dettling (SVP/SZ) mit einem Postulat verlangt.
Kein grosser Handlungsbedarf
Kantonale Gerichte können heute bei Schmugglern eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängen. Mit der Gesetzesrevision möchte die Landesregierung den möglichen Strafrahmen bei Vorliegen erschwerender Umstände erhöhen. Im Übrigen hält der Bundesrat die geltenden Sanktionsmöglichkeiten im fiskalischen und im strafrechtlichen Bereich für wirksam.
Grossen Handlungsbedarf im Bericht des Fleischschmuggels sieht der Bundesrat nicht. Die geschätzte Menge von geschmuggeltem Fleisch im Verhältnis zu den legal importierten Fleischmengen würden sich insgesamt auf einem tiefen Niveau bewegen, heisst es im Bericht.