Bundesrat will Handys von Asylsuchenden auswerten
Zur Abklärung der Identität, Nationalität und des Reisewegs eines Asylsuchenden sollen in der Schweiz auch Handy- und Laptopdaten ausgewertet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Abklärung der Herkunft von Asylsuchenden sollen Handydaten genutzt werden.
- Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Gesetzesänderung.
Wenn Asylsuchende ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen können, sollen die Behörden auf die Handy- und Laptopdaten der Asylsuchenden zugreifen dürfen.
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) ausgearbeitet wurde, wie er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht schreibt.
Die mobilen Datenträger sollen im Rahmen des Asyl- und Wegweisungsverfahrens durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) ausgewertet werden.
Bundesrat sieht Einsatz nur im Einzelfall vor
Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass der Zugriff auf Handydaten zur Abklärung der Identität, der Nationalität und des Reisewegs nur im Einzelfall erlaubt werden soll. Die Überprüfung eines Datenträgers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Das Verhältnismässigkeitsprinzip müsse eingehalten werden.
Die Auswertung könne im Einzelfall zwar dazu führen, dass gewisse Verfahren länger dauerten. Im Gegenzug sei jedoch davon auszugehen, dass der Wegweisungsvollzug beschleunigt werden könne, begründet der Bundesrat seinen Entscheid.