Bürgerliche Bundesrichter umgehen bei Mieturteil Gewaltenteilung
Ein Bundesgerichtsurteil von 2020 zum Thema Mieten sorgt für Wirbel. Der Vorwurf: Ein bürgerlich besetztes Gremium soll die Gewaltentrennung missachtet haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Urteil bürgerlicher Bundesrichter von 2020 erlaubt Vermietern höhere Renditen.
- Dies hatte zuvor FDP-Nationalrat Olivier Feller in einem Vorstoss gefordert.
- Allerdings wurde dieser Vorstoss vom Parlament nie angenommen – die Linken sind verärgert.
Ein rein bürgerliches Richtergremium hat entlang seiner politischen Haltung das folgenreichste Mieturteil der letzten Jahre gefällt und die Politik ausgehebelt. Ihr 2020 gefälltes Grundsatzurteil erlaubt Vermietern höhere Renditen und damit höhere Mieten, wie die «SonntagsZeitung» schrieb.

Die freisinnige Gerichtsvorsitzende Christina Kiss hatte sich explizit auf einen entsprechenden politischen Vorstoss ihres Parteikollegen Olivier Feller (FDP/VD) bezogen. Das Parlament hiess bis heute den Vorstoss des Nationalrats nicht gut. Die bürgerlichen Richter haben so laut der Zeitung einen allfälligen politischen Entscheid vorweggenommen.
SP-Badran: «Krasse Missachtung der Gewaltentrennung»
SP-Nationalrätin Jacqueline Badran spricht von einem «ausgekochten Skandal». Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine «krasse Missachtung der Gewaltentrennung».

Konkret forderte Feller, dass die maximale Rendite neu zwei statt ein halbes Prozent über den Hypothekarzinsen liegen darf. Zudem sollen Vermieter 100 Prozent der Teuerung anrechnen dürfen. Damit wären höhere Mieten möglich.
Der fehlende Parteien-Proporz sorgt im linken und rechten Lager bereits länger für Unmut. In der für Umweltbeschwerden zuständige Gerichtsabteilung sitzen beispielsweise zwei Grüne, ein Grünliberaler und ein Sozialdemokrat.