Coronavirus: Das sind die neuen Reise-Regeln für Nachbarländer
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Donnerstag gilt ein neuer Schwellenwert für die Quarantäneliste.
- Damit befinden sich nur noch wenige Länder und Gebiete darauf.
- Nau.ch erklärt, welche Bestimmungen nun für Reisen in die Nachbarländer gelten.
Wegen des drastischen Anstiegs von Infektionen mit dem Coronavirus hat der Bundesrat den Schwellenwert für die Quarantäneliste angepasst: Es kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Liste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.
Das hat zur Folge, dass sich seit dem heutigen Donnerstag nur noch vier Länder und drei französische Gebiete auf der Liste befinden. Das sind Andorra, Armenien, Belgien und Tschechien sowie die Gebiete Hauts-de-France, île de France/Paris und das Überseegebiet Französisch-Polynesien.
Dennoch gibt es wegen des Coronavirus auch in anderen Ländern Regeln für Reisende aus dem Ausland, die es zu beachten gibt. Nau.ch zeigt einen Überblick zu den Bestimmungen in unseren Nachbarländern, die Schweizer Reisende beachten sollten.
Österreich: Keine Quarantäne für Schweizer
In Österreich gibt es Einschränkungen für Reisende aus Ländern, für die das Land eine partielle oder komplette Reisewarnung ausgesprochen hat. So muss etwa ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt. Für die Schweiz gilt momentan jedoch keine solche Reisewarnung.
Dennoch gibt es bei unseren östlichen Nachbarn Corona-Massnahmen, die es einzuhalten gilt. So gilt eine Maskenpflicht im öV, an Haltestellen, auf Perrons, in Beherbergungsbetrieben, Läden, öffentlichen Einrichtungen, in Freizeiteinrichtungen wie Sportstätten, Schwimmbädern oder Museen. Sie gilt ebenfalls für Gastrobetriebe und Veranstaltungen sowohl im Innern als auch im Freien und an Märkten.
Zudem dürfen in Gastrobetrieben maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen. Im Freien sind es maximal zwölf Personen.
Deutschland: Hotelübernachtung tabu – 24h-Freipass zum Shoppen
Im Gegensatz zu Österreich hat Deutschland die ganze Schweiz letzte Woche zum Risikogebiet erklärt. Das bedeutet für Einreisende aus der Schweiz 14 Tage Quarantäne. Weist ein Schweizer bei der Einreise jedoch einen negativen PCR-Test vor, entfällt die Quarantäne so oder so. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Problemlos einreisen dürfen auch Personen, die Teil einer Kernfamilie sind. Zur Kernfamilie gehören Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige Kinder oder Eltern eines minderjährigen Kindes.
Im Bundesland Baden-Württemberg gilt aber eine Ausnahmeregelung für Einreisende aus bestimmten Kantonen: Diese dürfen für maximal 24 Stunden ohne Quarantäne einreisen. Das gilt für Reisende aus folgenden Kantonen: Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich. Quasi ein Freipass für alle Einkaufstouristen, welche nach Konstanz oder Stuttgart reisen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland in bestimmten öffentlichen Bereichen wie im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine Maskenpflicht. Ansonsten muss man die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer beachten.
Ab dem 2. November werden alle Gastrobetriebe bis Ende Monat geschlossen. Das gilt ebenso für Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Fitnessstudios oder Kinos. In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch maximal zehn Menschen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand gemeinsam aufhalten dürfen. Veranstaltungen werden gestrichen und Zuschauer in der Bundesliga verboten.
Mit den neuen Massnahmen werden auch die Reisemöglichkeiten innerhalb Deutschlands eingeschränkt. So schreibt die Regierungen etwa vor, dass Übernachtungsangebote nur noch für «notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt» werden dürfen.
Frankreich: Viele offene Fragen
Wie bereits erklärt, befinden sich drei französischen Gebiete weiterhin auf der Schweizer Quarantäneliste. Die Einreise aus der Schweiz nach Frankreich war zuletzt uneingeschränkt möglich.
Doch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat am Mittwochabend einen erneuten Lockdown verkündet. Dieser gilt ab Freitag und bleibt bis mindestens am 1. Dezember in Kraft.
Durch den Lockdown sind auch Reisen innerhalb des Landes in andere Regionen nicht ohne Weiteres möglich. Bürger können sich wie im Frühjahr nicht mehr ohne Weiteres frei bewegen, Ausgangsbescheinigungen sollen wiederkommen. Menschen können in Frankreich auf die Strasse gehen, wenn sie arbeiten, wichtige Einkäufe erledigen, einen Arzt aufsuchen oder frische Luft schnappen wollen.
Ob diese Beschränkungen auch für Reisende aus der Schweiz gelten, scheint derzeit noch offen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA weiss es jedenfalls nicht, wie es auf Anfrage von Nau.ch heisst. Informationen zur konkreten Ausgestaltung der Ausgangsbeschränkungen sollen in Kürze durch die französische Regierung veröffentlicht werden.
Zudem schliesst Frankreich ab Freitag die Restaurants, Bars und nicht-essentielle Geschäfte. Es gilt ausserdem eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, überdachten Märkten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Flughäfen, Taxis, Hotels, Pensionen sowie anderen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen.
Italien: Generelle Maskenpflicht auch im Freien
Aus der Schweiz ist die Einreise nach Italien uneingeschränkt möglich. Bei Covid-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen während der gesamten Reise das ordnungsgemäss ausgefüllte Selbstdeklarationsformular mitführen.
Seit kurzem müssen Bars und Restaurants um 18 Uhr schliessen. Theater, Kinos, Fitnesscenter, Schwimmbäder und Wellnesscenter sind komplett geschlossen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten dürfen aktuell nicht stattfinden.
Seit dem 8. Oktober 2020 gilt in ganz Italien in der Öffentlichkeit (auch im Freien) eine generelle Maskenpflicht. Zudem gibt es derzeit nächtliche Ausgangssperren von 23 bis 5 Uhr in den Regionen Lombardei, Kampanien, Piemont und Sizilien. In Kalabrien und Latium dauern die Ausgangssperren von Mitternacht bis 5 Uhr.