Coronavirus: Hier gehört die Maske auf – dort bleibt sie weg
Trotz Coronavirus gab es am Samstag schweizweite Masken-Lockerungen. Dennoch ist vielen nicht klar, wo nun was gilt. Die SBB zögern mit Beschilderungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die gelockerte Maskenpflicht gilt seit Samstag schweizweit.
- In Innenräumen muss die Maske weiterhin getragen werden.
- Die neuen Regeln sorgen aber noch für Verwirrung.
Schweizerinnen und Schweizer freuen sich über die Lockerungen zur Maskenpflicht. Diese traten am Samstag in Kraft.
Aber trotz bundesrätlicher Medienkonferenz inklusive Erklärung der Lockerungen herrscht jede Menge Verwirrung. Wo muss die Maske getragen werden und wo kann ich sie im Sack verschwinden lassen?
Drinnen an – draussen aus
Im Grundsatz sind die Vorschriften klar: In Innenräumen gilt nach wie vor die Maskenpflicht. Draussen muss ich die Schutzmaske nicht mehr anziehen. Doch was ist genau draussen und was ist drinnen?
Auf dem Perron zum Beispiel darf die Maske verstaut werden. Im Zug hingegen gehört sie angezogen. Auf dem geschlossenen Bahnhofsgelände hingegen gehört die Maske aufgesetzt. So war die Verwirrung am Zürcher Hauptbahnhof am Montagmorgen gross, wie ein Augenschein zeigte.
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Dort darf die Maske in der «offenen» oberirdischen Bahnhofshalle weggelassen werden. Im geschlossenen unterirdischen Teil hingegen ist sie Pflicht. Auch am Bahnhof in Bern ist die Situation verwirrend.
Coronavirus: SBB wollen Klarheit schaffen
Dort muss die Maske im Shoppingbereich Nase und Mund bedecken. So die Erklärung des Sprechers der Berner Gesundheitsdirektion, Gundekar Giebel. Die definitive Umsetzung der neuen Regeln sei vom Bahnhof selber noch nicht festgelegt worden, erklärte Giebel gegenüber dem «Bund».

Wer an den Bahnhöfen Schilder sucht, die über die Regeln informieren, tut dies vergebens. Bei den SBB sei es das Ziel gewesen, die Kunden so rasch als möglich zu informieren. «Der Fokus lag auf der Medieninformation und den digitalen Kanälen. Zudem wurden die Bildschirme an den Bahnhöfen mit den neuen Informationen aktualisiert.» Dies erklärt Mediensprecherin Jeannine Egi auf Anfrage.
SBB prüfen Situation an Bahnhöfen
Egi präzisiert zudem, wo Masken getragen werden müssen und wo nicht: «Im öffentlichen Verkehr gelten als Aussenräume sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen.» Dazu würden Perronanlagen, auch unterirdisch, Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen zählen.
Die SBB beobachte die Situation derzeit genau und prüfe, ob weitere Beschilderungen ausgehängt werden müssen, so Egi. Damit sollte dann zumindest an den grossen Bahnhöfen wieder Masken-Klarheit einkehren.