Covid-19-Gesetz: Bundesrat will einzelne Instrumente behalten
Einige Punkte aus dem Covid-19-Gesetz will der Bundesrat bis 2024 verlängern. Somit will er gewisse Instrumente gegen die Pandemie beibehalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will einige Instrumente aus dem Covid-19-Gesetz beibehalten.
- Bei saisonalen Ausbrüchen des Coronavirus kann die Lage so stabilisiert werden.
Der Bundesrat will einige Punkte aus dem Covid-19-Gesetz bis zum Sommer 2024 verlängern. Er will einzelne Instrumente gegen die Pandemie behalten. Unter anderem die Entwicklung von Medikamenten, Covid-Zertifikate für Auslandreisen und für die Bevölkerung kostenlose Tests.
Damit möchte die Landesregierung sicherstellen, dass einzelne Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie auch nach 2022 noch zur Verfügung stehen. Das teilten sie am Mittwoch mit. Trotz Stabilisierung der Lage geht der Bundesrat davon aus, dass es zukünftig zu saisonalen Ausbrüchen des Virus Sars-CoV-2 kommen wird.
Seine Vorschläge gab der Bundesrat am Mittwoch bis am 9. Mai in die Vernehmlassung bei den Kantonen. Die Botschaft ans Parlament will der Bundesrat noch vor der Sommersession verabschieden.
Das will der Bundesrat verlängern
Das Covid-19-Gesetz ist seit 26. September 2020 in Kraft und wurde seither vier Mal angepasst. In zwei Referendums-Abstimmungen zu Änderungen hiess das Volk im Jahr Anpassungen in dem Gesetz im vergangenen Jahr gut. Die meisten Bestimmungen im Covid-19-Gesetz sind bis Ende 2022 befristet.
Länger regeln will der Bundesrat das Bezahlen für Tests. Seit Herbst 2020 kommt der Bund dafür auf, soweit die Tests im Interesse der öffentlichen Gesundheit sind. Der Bund will, dass bis Mitte 2024 die öffentliche Hand diese Tests bezahlt. Diese seien zentral für den Schutz von Verletzlichen und das Funktionieren von Gesundheitsversorgung und wesentlicher Infrastruktur.
Ab 2023 sollen allerdings die Kantone für die Testkosten aufkommen. Die Kantone können selber festlegen, welche Tests sie bezahlen wollen; der Bund soll sich auf Empfehlungen beschränken. Der Bundesrat will die Kantone zudem verpflichten, ein ausreichendes Testangebot zur Verfügung zu stellen.
Covid-Zertifikat soll im Ausland gültig bleiben
Das Covid-Zertifikat soll weiterhin auch im Ausland gebraucht werden können, damit die Menschen möglichst frei reisen können. Verlängern will der Bundesrat zudem die Kompetenzen zur Förderung von Arzneimitteln gegen Covid-19.
Auch die gesetzlichen Grundlagen für die App will der Bundesrat mit Blick auf künftige Erkrankungswellen noch beibehalten. Die App warnt nach Kontakten mit Infizierten vor möglichen Ansteckungen. Die App ist seit dem 1. April deaktiviert. Ihr Betrieb soll bei Bedarf aber rasch wieder hochgefahren werden können.
Die Gesetzesgrundlagen für den Schutz von besonders verletzlichen Arbeitnehmenden sollen ebenfalls noch länger als bis Ende 2022 in Kraft sein.