Credit Suisse: Schweiz reicht bei Ami-Staatsklage Beschwerde ein
Aufgrund umstrittener Anleihen im Fall der Credit Suisse läuft in den USA ein Verfahren direkt gegen die Schweiz. Diese reicht nun Beschwerde ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wurden Anleihen abgeschrieben.
- Viele der Investoren erhoben Klage gegen die schweizerische Finanzmarktaufsicht.
- In den USA wurde allerdings ein Verfahren direkt gegen die Schweiz eingeleitet.
- Diese beantragte nun eine Abweisung der Beschwerde.
Die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS beschäftigt noch immer – insbesondere auf juristischer Ebene. Bezüglich des umstrittenen Abschreibens der AT1-Anleihen sind zahlreiche Rechtsstreite am Laufen.
Das sind besonders risikobehaftete Anleihen, welche in ganz bestimmten Fällen auch komplett abgeschrieben werden können. Dies wurde bei der Übernahme der CS durch die UBS getan, wodurch die Investoren massive Verluste erlitten.
Insgesamt verloren Investoren 16 Milliarden Franken. Die meisten der Klagen richten sich gegen die schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma). In den USA wurde allerdings im Sommer eine Klage direkt gegen die Schweiz als Nationalstaat eingereicht.
In einem Gerichtsschreiben hat die amerikanische Kanzlei, welche die Schweiz vertritt, nun einen Antrag auf Abweisung der Beschwerde eingereicht. Darüber berichtet die «NZZ».
Schweiz verlangt Staatenimmunität bei Credit Suisse
Die Handlungen der Schweiz haben darauf abgezielt, die Credit Suisse zu stabilisieren. Ausserdem sollten schlimmere Auswirkungen auf die Finanzmärkte vermieden werden, argumentiert die Kanzlei. Der Eingriff sei somit keine «kommerzielle Aktivität» gewesen.
Da die Schweiz als Staat gehandelt habe, greife in diesem Fall die Staatenimmunität.
Diese besagt, dass Staaten grundsätzlich in anderen Ländern nicht juristisch verfolgt werden können. Das würde bedeuten, dass die Beschwerde in den USA gar nicht zulässig ist.
Verfahren soll in der Schweiz stattfinden
Ausserdem wird die Einwirkung der Eidgenossenschaft in die Krise verteidigt. Die Anweisungen des Bundesrats an die Nationalbank seien «in Ausübung seiner verfassungsmässigen Autorität» geschehen. Genauso verhalte es sich auch die Befugnis an die Finma zum Abschreiben der AT1-Anleihen.
Der Austragungsort des Rechtsstreits in den USA wird ebenfalls kritisiert. Nur eine der acht Gesellschaften ist nämlich auch tatsächlich in den USA ansässig. Stattdessen sollen die Verhandlungen in der Schweiz stattfinden, welche ein «mehr als adäquates alternatives Forum» sei.
Klage für 72,3 Millionen Franken aus der Schweizer Bundeskasse
Von der Gegenseite wurde insbesondere das Handeln der Schweiz als Staat infrage gestellt, berichtet die «NZZ». Die Schweiz habe sich wie eine «private Investmentbank» verhalten und «kommerziell» agiert. So der Vorwurf der bislang acht Gesellschaften, welche das Verfahren in den USA eingeleitet haben.
Laut den Klägern handelten die Finma und die Schweizer Regierung dabei nicht rechtsgemäss. Dafür verlangen sie eine Entschädigung von 72,3 Millionen Franken.
Bis es zu einem Urteil kommt dürfte es jedoch noch etwas dauern. Erst Anfang Februar wird der erste Termin mit dem Richter in New York stattfinden.