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Credit Suisse wartet auf Urteil von Berufungsprozess auf Bermuda

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Zürich,

Der Berufungsprozess der Credit Suisse gegen eine Bussenzahlung in der Höhe von 600 Millionen Dollar wurde abgeschlossen. Jetzt wartet die Bank auf das Urteil.

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Die Credit Suisse. - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Credit Suisse hat einen Berufungsprozess auf den Bermuda-Inseln abgeschlossen.
  • Das Urteil wird in der ersten Jahreshälfte 2023 erwartet.

Die Credit Suisse hat einen Berufungsprozess auf den Bermuda-Inseln abgeschlossen. Dies gegen eine im Frühling verhängte Bussenzahlung von über 600 Millionen Dollar an einen georgischen Milliardär. Nun wartet die Grossbank auf das Urteil.

Das Urteil des bermudischen «Court of Appeal» wird in der ersten Jahreshälfte 2023 erwartet. Die Verhandlung vor dem Berufungsgericht des britischen Überseegebiets dauerte vom Montag bis zum Freitag vergangener Woche.

Sollten die Anwälte der Schweizer Grossbank Erfolg haben, so könnte das Urteil wieder an die Vorinstanz zurückgewiesen werden. Das hiess es in Medienberichten. Allerdings ist laut informierten Kreisen auch noch eine weitere Berufung beim britischen «Privy Council» möglich. Die CS wollte die Verhandlungen auf Anfrage nicht kommentieren.

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Der ehemalige georgischen Regierungschef und Milliardär Bidzina Ivanishvili. - keystone

Beim Rechtsstreit um eine CS-Versicherungstochter geht es um den ehemaligen georgischen Regierungschef und Milliardär Bidzina Ivanishvili. Dieser war Kunde des betrügerischen Genfer CS-Beraters Patrice Lescaudron und hatte hohe Summen seines Vermögens über die Credit Suisse investiert.

Lescaudron hatte spätestens ab 2011 reichen Kunden dreistellige Millionenbeträge aus dem vom ihm betreuten Vermögen abgezweigt – darunter von Ivanishvili. Sie habe «keine oder unzureichende Massnahmen getroffen», um Lescaudrons «betrügerische Misswirtschaft» zu verhindern. Das hatte das Gericht auf den Bermudas der CS vorgeworfen.

Berechnung sei übermässig vereinfacht worden

Die CS-Anwälte begründeten ihre Berufung gegen das Urteil damit, dass im Gerichtsurteil die Berechnung der Schadenersatzsumme übermässig vereinfacht worden sei. Das laut einem Bericht von Bloomberg von vergangener Woche. So sei von theoretischen Renditen ausgegangen worden, die nur bei einem anhaltenden «Bullenmarkt» hätten erzielt werden können.

Ivanishvili führt ausser dem Verfahren auf den Bermudas auch in Singapur einen Prozess gegen eine CS-Gesellschaft. Der georgische Milliardär machte vor Gericht geltend, dass er nicht in die Verwaltung seines Vermögens involviert gewesen sei. Er habe alle Investitionsentscheide seinem Berater Lescaudron überlassen.

Lescaudron war 2015 bei der Credit Suisse fristlos entlassen worden. Im Jahr wurde er 2018 in Genf wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Im Sommer 2020 nahm er sich das Leben.

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