Darum will niemand Fertiggerichte deklarieren müssen
Französische Restaurants müssen verwendete Fertigprodukte künftig auf der Speisekarte deklarieren. Gastrosuisse hält dies in der Schweiz nicht für notwendig.
Das Wichtigste in Kürze
- Restaurants in Frankreich müssen bald deklarieren, wenn Fertigprodukte verwendet werden.
- Für GastroSuisse ist eine vergleichbare Gesetzgebung weder notwendig noch zielführend.
- Der freiwillige Ansatz habe sich in der Schweiz bisher bewährt, wie der Verband erklärt.
In Frankreich sollen Restaurants künftig auf ihren Speisekarten explizit deklarieren müssen, wenn sie industriell hergestellte Gerichte anbieten. Die Massnahme soll spätestens 2025 in Kraft treten und betrifft mehr als 175'000 Betriebe.
Wie die «NZZ» berichtet, geht es dabei um drei Ziele: Einerseits sollen Konsumentinnen und Konsumenten geschützt werden. Gleichzeitig sollen Gastronomen gefördert werden, die auf Fertiggerichte verzichten. Schliesslich soll die französische Küche bewahrt werden, die immerhin seit 2010 von der Unesco als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist.
Gastrosuisse winkt ab
Nau.ch hat bei der heimischen Gastronomiebranche nachgefragt, wie eine vergleichbare Massnahme in der Schweiz zu beurteilen wäre.
Der Schweizer Arbeitgeberverband des Gastgewerbes (GastroSuisse) erklärt, dass ähnliche Labels hierzulande bereits zum Einsatz kommen – allerdings auf freiwilliger Basis: Demnach habe der Verband 2017 das Label «Fait Maison» mitlanciert, mit welchem Restaurants hausgemachte Gerichte kennzeichnen können.
Insbesondere in der Westschweiz sei das Label bereits mit Erfolg unterwegs. Landesweit hätten schon mehr als 550 Gastronomiebetriebe die Zertifizierung beantragt oder bereits erhalten. «Wer das Label verwendet, muss auch nicht-hausgemachte Gerichte als solche kennzeichnen. Dieser freiwillige Ansatz hat sich in einer ersten Phase bewährt.»
Entsprechend sei eine vergleichbare Gesetzgebung in der Schweiz weder notwendig noch zielführend. Im Gegenteil: Eine Gesetzesänderung würde die bisherige Arbeit der Branche in diesem Bereich zunichtemachen.
Konsumentenschützer sind skeptisch
Nicht einmal der Konsumentenschutz fordert eine Deklarations-Pflicht von Fertigprodukten. «Wir haben im Bereich Ernährung und Gesundheit im Moment wichtigere Themen zu behandeln!», heisst es auf Anfrage von Nau.ch.
Eine entsprechende Regelung müsste aber verständlich definiert werden, erklären die Konsumentenschützer: «Was ist zum Beispiel, wenn die Pommes hausgemacht sind, das Fleisch dazu hingegen nur noch im Beutel aufgewärmt wird?»
Um einen Papiertiger zu vermeiden, müsse überdies die Umsetzung genau kontrolliert werden. Ansonsten hätten die Konsumenten keinerlei Informationsgewinn. Dennoch wünschen sich die Konsumentenschützer von den Gastronomen mehr Transparenz.
Je grösser die Karte, desto mehr Fertigprodukte
Auch Sascha Brestler, Geschäftsführer im «Gasthof Solbad» in Schweizerhalle im Baselbiet, steht der französischen Gesetzesänderung skeptisch gegenüber: «Dieses Gesetz ergibt für mich keinen Sinn. Der Kunde sollte hier auch selbst ein bisschen selektionieren.»
Demnach gebe es zahlreiche Hinweise dafür, ob ein Restaurant mit Fertigprodukten arbeitet oder nicht: «Beispielsweise die Grösse der Speisekarte – ist die Karte eher klein und saisonal, dann wird frisch gekocht. Je grösser die Karte, desto mehr Fertigprodukte finden sich in der Küche!»