Die Post verschickt wegen 10 Rappen eine Rechnung
Diese Rechnung ist wohl nicht mal das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht: Ein Zürcher muss zehn Rappen an die Post überweisen – wegen einer alten Marke.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Post hat einem Zürcher Kunden einen Betrag von zehn Rappen in Rechnung gestellt.
- Grund dafür ist ein ungenügend frankierter Brief.
- Man handhabe das immer so, erklärt die Post – auch Minibeträge werden verrechnet.
Normalerweise nervt es, wenn man eine Rechnung erhält. Denn das bedeutet in der Regel einen finanziellen Verlust, der mal geringer und mal grösser ausfällt.
Kaum ins Gewicht fiel jedoch die Rechnung, die ein Post-Kunde kürzlich erhielt. Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, verlangte der Gelbe Riese von einem Mann aus Wädenswil ZH nämlich läppische zehn Rappen.
Grund dafür war demnach ein ungenügend frankierter Brief, den er bekommen hat. Statt einer neuen B-Post-Briefmarke mit 1-Franken-Wert hatten die Absender eine alte 90-Rappen-Marke aufgeklebt.
Der Leser der Zeitung hatte in jedem Fall wenig Verständnis für die Rappen-Rechnung: «Da macht sich die Post zum Gespött», findet er. Er äusserte den Verdacht, dass wohl ein übereifriger Computer und kein Mensch hinter der Rechnung steckt.
Die Post: 10-Rappen-Rechnung ist «Informationsbatzen»
Die Post verteidigt das Vorgehen gegenüber der Zeitung. Mediensprecherin Silvana Grellmann sagt, man fordere einen fehlenden Betrag immer ein. Auch wenn es sich nur um fünf oder zehn Rappen handle. «Wir behandeln alle Kunden gleich», betont sie.
Normalerweise würde man die Rechnung aber dem Absender schicken, heisst es. Dazu komme eine Bearbeitungsgebühr von einem Franken. Wenn aber der Absender nicht bekannt ist, geht die Rechnung an den Empfänger – immerhin ohne Bearbeitungsgebühr.
Wirklich lukrativ ist das Einfordern dieser Fehlbeträge indes nicht. Die Post spricht eher von einem «Informationsbatzen». Es gehe darum, die Kunden daran zu erinnern, die Sendungen künftig richtig zu frankieren, sagt Grellmann.
Konkrete Zahlen nennt die Post nicht. Allerdings sei die korrekte Frankierung bei den 1,8 Milliarden Briefsendungen, die man jährlich macht, nicht unbedeutend.
Der betroffene Zürcher Kunde hat den Betrag übrigens schnell beglichen. «Bevor noch jemand auf die Idee kommt, mir einen Verzugszuschlag zu schicken», fügt er an.