E-Vignette ab dem 1. August erhältlich
Die E-Vignette wird ab dem 1. August erhältlich sein. Der Preis von 40 Franken verändert sich dabei nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. August wird eine Alternative zu der klassischen Klebevignette erhältlich sein.
- Die sogenannte E-Vignette bleibt aber bisweilen noch freiwillig.
Künftig soll es zu der typischen Klebevignetten auch noch eine Alternative geben. Neu ist die Vignette nämlich auch elektrisch erhältlich, der Preis von 40 Franken, verändert sich dabei nicht. Vom 1. August an wird die E-Vignette dann erhältlich sein.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) teilte mit, dass sie über das «Via Portal» des BAZG oder über www.e-vignette.ch erhältlich ist. Um die Vignette erwerben zu können, müssen Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild erfasst werden.
Ein Benutzerkonto und Angaben zur Person, die die Vignette kauft, sind nicht nötig. Bezahlen kann man die Vignette online. Die Angabe, ob öffentlich einsehbar sein soll, ob für ein Kennzeichen bereits eine Vignette gelöst worden ist, ist freiwillig. Laut BAZG lohnt sie sich vor allem bei von mehreren Personen benutzten Fahrzeugen.
Im Gegensatz zur Klebevignette, die für ein bestimmtes Auto gelöst wird, ist die E-Vignette ans Kontrollschild gebunden. Die Autobahnvignette zum Aufkleben an die Frontscheibe gibt es seit 1985.
Alternativ bleibt die Klebevignette
Die Einführung der elektronischen Variante brauchte Jahre. 2017 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch. Aufgrund der kontroversen Ergebnisse sprach er sich 2018 für die Einführung einer freiwilligen E-Vignette aus. Die, so der Bundesrat, parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten werden soll.
Der Bundesrat kann die Klebevignette abschaffen, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter zehn Prozent fällt. Also circa eine Million Stück. So hat es das Parlament beschlossen.
Im Parlament umstritten war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Schliesslich einigten sich die Räte auf automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten. Diese Kontrollen sollen nicht permanent und flächendeckend stattfinden, sondern risikobezogen und stichprobenartig.